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Experten-Antwort

Verfahrenskosten Mütterrente

von Thomas.K18.08.2014 | 15:36
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Folgende Antwort habe ich erhalten: ----------------------------------------------------------- von Experte/in Experten-Antwort RE: Geschieden 1998, Versorgungsausgleich 2 Kinder *1990 Den Abänderungsantrag zur Neuberechnung des Versorgungsausgleiches bezüglich der Regelungen zur Ausweitung der Anerkennung der Kindererziehungszeiten bei Geburten vor 1992 („Mütterrente“) stellen Sie beim zuständigen Familiengericht. Voraussetzung ist jedoch, dass mindestens einer der beiden Geschiedenen bereits eine Rente bezieht oder innerhalb der nächsten sechs Monate in Rente gehen will. Machen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine schriftliche Anfrage über die Auswirkung der Abänderung im Versorgungsausgleich. Danach können Sie entscheiden, ob Sie den Abänderungsantrag beim Familiengericht einreichen (Verfahrenskosten).

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie wurden ausführlich zum Thema Versorgungsausgleich/Mütterrente informiert. Im Ergebnis kann die Abänderung trotz der „Mütterrente“ auch zulasten des geschiedenen Ehegatte gehen, wenn eine Abänderungsantrag gestellt wird. Alle weitere Fragen klären Sie bitte beim zuständigen Familiengericht oder Rechtsanwalt ab.

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7 Antworten

Thomas.Kam 18.08.2014 | 15:38
Kann ich noch erfahren, wie hoch voraussichtlich die Verfahrenskosten sind ? Oder bekommt man die Information automatisch wenn man die schriftliche Anfrage stellt ?
Jonasam 18.08.2014 | 15:59
Hallo Thomas K., Die Auskünfte bei der Rentenversicherung sind kostenlos. Wird ein Verfahren beim Familiengericht tatsächlich durchgeführt, fallen Kosten beim Gericht und für den Rechtsanwalt an. Die Höhe dieser Kosten kann ich Ihnen nicht benennen. Das können Sie beim Anwalt erfragen. Vor der Durchführung sollten Sie sich auch auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen, da die RV nur die Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung beurteilen kann. Zu anderen Anwartschaften (z. B. Betriebsrenten) kann der RV Träger keine Auskunft geben. Ob sich die Durchführung rechnet, oder ob Sie nachher schlechter gestellt werden (Stichwort: Neues Recht beim Versorgungsausgleich) kann Ihnen der Anwalt sagen. MfG Jonas
Thomas.Kam 18.08.2014 | 16:10
Genau das war meine ursprüngliche Frage. Die aber leider nicht beantwortet wurde. Wir der neu zu berechnende Versorgungsausgleich so vorgenommen wie die Gesetzeslage heute ist oder wie sie zum Zeitpunkt der Scheidung war. Weil die Mütterrente gilt für die Vergangenheit und da wurde bei mir nur die gesetzliche Rente aufgeteilt. Sonst nichts. Ich hatte damals aber noch eine Lebensversicherung, die ich heute noch habe, die wurde aber nicht geteilt. Obwohl diese Versicherung von meiner Exfrau ihrem Anwalt beim Scheidungstermin angesprochen wurde.
Santanderam 18.08.2014 | 17:28
.....und genau diese Lebensversicherung könnte heute den Schuss nach hinten losgehen lassen :-)
Schadeam 18.08.2014 | 17:18
Und welcher DRV Mitarbeiter soll Ihnen nun beantworten können, ob das Gericht, wenn es den VAG überprüft, nun auch die damalige Lebensversicherung einberechnen wird? Sie können hier noch oft fragen, die DRV ist nicht der richtige Ansprechpartner dafür.
Glimpnickelam 18.08.2014 | 19:59
...also darum schön in Deckung gehen, wußten schon unsere Väter richtig zu sagen...
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