Hallo Scharwinkel,
ein aufklärendes Schreiben, in dem nochmals die Gründe für die mit dem Widerspruch angefochtene Entscheidung dargelegt werden, ist üblich, wenn der zuständige Rentenversicherungsträger nach der Prüfung des Widerspruchs der Auffassung ist, dass der angefochtene Bescheid rechtmäßig ist. In einem solchen Schreiben wird dann in der Regel auch angefragt, ob der Widerspruch sich damit erledigt hat.
Wird der Widerspruch dennoch aufrechterhalten, wird dieser dem Widerspruchsausschuss zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.
Sofern Sie weitere Fragen zu dem Inhalt des aufklärenden Schreibens haben, empfehle ich Ihnen, sich an die /den zuständige(n) Sachbearbeiter(in) zu wenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung