Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht ist noch "anhängig", d.h. ist noch nicht entschieden. Ihre Rente sollten Sie beantragen und sofort Widerspruch gegen die Kürzung diesbezüglich einlegen.
Vielen Dank für die Beantwortung. Mir scheint, daß jedenfalls eine erfolgreiche Beschwerde viel Unordnung in das System bringen würde. Unter Umständen enstehen Folgeeffekte bzw. Folgewirkungen, die am Ende keinem recht sind. Und darüber hinaus: Wer woll denn dann das ganze finanzieren? Auch deshalb scheint mir, daß die Beschwerde keinen Erfolg haben wird. Aber wir könnens abwarten!Wenn jetzt aber der 10,8 % Abschlag bei der EM-Rente aufgrund der o.g. Verfassungsbeschwerde wegfallen würde, ergibt sich die Frage, ob dann nicht die vorgesehenen Kürzungen bei der Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente greifen.Wenn der 10,8 % Abschlag bei der EM-Rente aufgrund der o.g. Verfassungsbeschwerde wegfallen würde, ändert das nicht sämtlich Berechnungsbestimmungen. § 77 Abs. 3 Satz 1 SGB 6 regelt, dass der frühere (bisherige) Zugangsfaktor für diejenigen Entgeltpunkte maßgebend bleibt, die bereits Grundlage für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte der vorherigen Rente waren. Der bisherige Zugangsfaktor bleibt demnach für alle Entgeltpunkte (= "Summe der Entgeltpunkte") maßgebend, die der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte der Vorrente zugrunde lagen. Eben diese Bestimmung ist ein wesentliches Argument, warum die Verfassungsbeschwerde nach meiner Auffassung keinen Erfolg haben wird. Stellen Sie sich die Empörung vor, wenn sich die Rentenhöhe später vermindern würde. Beachten Sie außerdem die aus § 88 SGB VI hervorgehende Intention des Gesetzgebers, durch die Folgerente keine Verminderung des Rentenanspruchs eintreten zu lassen (Besitzschutz). Vorsorglich können Sie natürlich nach Erteilung eines Bescheides über die Folgerente wegen Alters (auch) gegen diesen Bescheid Widerspruch erheben. Die Entscheidung würde zurückgestellt und der Bescheid würde nicht bindend. Sie hielten sich die Rücknahme des Rentenantrags bezüglich der Folgerente damit offen.
Danke Nix für den dollen Beitrag!!! MfG MuellerIst es unter diesem Gesichtspunkt zweckmäßig, mit dem Antrag auf vorgezogene Altersrente noch zu warten und ggf. die spätere Regelaltersrente in Anspruch zu nehmen?Verstehe ich jetzt nicht.Entweder sind Sie krank und können nicht mehr arbeiten oder Sie können noch bis zur Altersrente arbeiten. EM-Rente ist doch kein Wunschkonzert sondern für Menschen gedacht,die NICHT erwerbsfähig sind.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.