Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

"Vergessene" Beiträge der DRV

von Serene17.12.2020 | 12:29
22 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, nach monatelanger Bearbeitungszeit habe ich heute einen (rückwirkenden) Widerspruchsbescheid für meine EMR erhalten, m. E. total falsch, aber vielleicht bin ich ja nur unwissend, hier mein Problem: Ich habe bis Mai letztes Jahr (2019) gearbeitet und Pflichtbeiträge entrichtet. Mein Widerspruch hat mir auch die rückwirkende Anerkennung zum Mai 2019 gebracht, allerdings hat die DRV meine bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beiträge nur quotal angerechnet, heißt konkret: Alles was ich bis Mai eingezahlt hatte wurde auf das Gesamtjahr gerechnet und dann auf 5 Monate aufgeteilt - es kommen also nur 5/12 (knapp 42%) der tatsächlichen Entgelte bis Mai 2019 an - kann DASS stimmen? Vielen Dank für jede qualifizierte Rückmeldung!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Serene,

so wie sich Ihr Beitrag liest, könnte das Entgelt von Ihrem Arbeitgeber evtl. versehentlich für die Zeit vom 1.1. bis 31.12. gemeldet worden sein. Ohne genaue Kenntnis des Einzelfalls können wir leider nur spekulieren.

Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung auf.

Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 17.12.2020 | 13:08
Schauen Sie doch ganz einfach in den Versicherungsverlauf - da steht der Verdienst von 01.01.-31.05.2019 drin. Wenn dieser Betrag mit der bis Mai aufsummierten Lohnsumme (vgl Ihre Lohnabrechnung) übereinstimmt dann ist alles OK. BSP: bis Mai haben Sie 15.000 € verdient, dann sollte im Verlauf 15.000 € stehen. Stünde da nur 7000 € wäre es falsch. Steht 15.000 € drin ist es richtig. Eigentlich ganz einfach
Sereneam 17.12.2020 | 13:18
Wie schon bescbrieben: es stehen weniger als die Hälfte der tatsächlichen Summen im Versicherungsverlauf...-wird eigentlich taggenau oder auf Monatsbasis abgerechnet?
Nochmalam 17.12.2020 | 13:45
Wie schon gesagt: Wenden Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeitung.
Siehe hieram 17.12.2020 | 15:24
Gucken Sie einfach mal auf den Nachweis "Meldung zur Sozialversicherung", den Sie für 2019 erhalten haben. Dort steht immer der Zeitraum, für den gemeldet wurde. Wenn dies dann tatsächlich 01.-31.12. ist, ist dort der 'Fehler'. Aber auch das müsste dann mit der Sachbearbeitung Ihrer zuständigen DRV geklärt werden, denn dann ist ggfs. eine Korrekturmeldung des Arbeitgebers erforderlich. Hier kann man nur vermuten, zumal Sie nicht geschrieben haben, was seit Mai 2019 war (Krankmeldung, Kündigung, unbezahlter Urlaub?? - auch alles Fälle, in denen die Meldung des Arbeitgebers nur bis 31.05. gehen dürfte). Eine Rente wird üblicherweise für einen vollen Monat bezahlt, beginnend mit einem 1. des Monats. Taggenau wird nur abgerechnet, wenn z.B. die Krankenkasse Erstattungsansprüche hat.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026