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Experten-Antwort

Vergleichsangebot der DRV

von monikap.03.03.2014 | 09:28
1947 Ansichten
2 Antworten
Guten Morgen,ich habe da mal eine Frage an Sie. Ich habe nun von der DRV ein Vergleichsangebot bekommen um mein Widerspruchsverfahren zu beenden.und zwar ist der 1 Tag meiner Krankschreibung als Beginn der Erwerbsminderung genommen worden,das ist der 11.3.13 .Nun hat man mir ab 1.4.13 die halbe Erwerbsminderungsrente bis zur Altersrente und ab 1.10.13 die volle bis zum 30.9.2016 zuerkannt mit den entsprechenden§. Ich würde nun gerne von Ihnen wissen wie das jetzt mit der Krankenkasse verrechnet wird?Da ja vom 1.4.13-1.10.13 nur eine halbe Rente genemigt ist,ich aber volles Krankengeld erhalten habe.Dann sind ja da noch die 6 Wochen wo der Arbeitgeber gezahlt hat,wie wird das verrechnet?Denn die ganzen Sachen müssen ja erst noch bedient werden,bevor es zu einer Zahlung kommt.Ich werde diesen Vergleich annehmen.M.f.G.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.03.2014 | 13:26

Fällt in der Lohnfortzahlungsphase der Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente, wird geprüft, ob die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. In der Regel wird dies nicht der Fall sein, sprich, die teilweise Erwerbsminderungsrente wird für diese Zeit nicht gezahlt. In der Zeit des Bezuges von Krankengeld mit parallelem Rentenanspruch wird die Krankenkasse Erstattungsanspruch stellen. Übersteigt das Krankengeld die teilweise Erwerbsminderungsrente, wird man lediglich bis zu deren Höhe den Erstattungsanspruch geltend machen können, die Differenz wird Ihnen nicht zur Last gelegt. Die laufende Zahlung beeinflusst der Verrechnungsanspruch in Ihrem geschilderten Fall nicht. Es handelt sich um Überschneidungen aus der Vergangenheit.

1 Antworten

monikap.am 03.03.2014 | 22:10
Vielen Dank für Ihre Antwort,nun bin ich schon etwas beruhigt.M.f.G.
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