Fällt in der Lohnfortzahlungsphase der Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente, wird geprüft, ob die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. In der Regel wird dies nicht der Fall sein, sprich, die teilweise Erwerbsminderungsrente wird für diese Zeit nicht gezahlt. In der Zeit des Bezuges von Krankengeld mit parallelem Rentenanspruch wird die Krankenkasse Erstattungsanspruch stellen. Übersteigt das Krankengeld die teilweise Erwerbsminderungsrente, wird man lediglich bis zu deren Höhe den Erstattungsanspruch geltend machen können, die Differenz wird Ihnen nicht zur Last gelegt. Die laufende Zahlung beeinflusst der Verrechnungsanspruch in Ihrem geschilderten Fall nicht. Es handelt sich um Überschneidungen aus der Vergangenheit.
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