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Experten-Antwort

Vergleichsberechnung

von A.Träger10.11.2015 | 13:57
1356 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, Ich hätte da mal eine Frage, und zwar wie wird eine Vergleichsberechnung durchgeführt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Vergleichsbewertung (Vergleichsberechnung) wird im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung (Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten) erstellt, um vereinfacht ausgedrückt, Ihren eigenen Durchschnittswert zu ermitteln. Die Berechnung ist recht komplex und bedarf ausführlicher Erläuterung. Inhalt der Vorschrift (§ 73 SGB VI):“ Die Vorschrift regelt die Vergleichsbewertung zur Ermittlung des Gesamtleistungswertes. Die Vergleichsbewertung unterscheidet sich von der Grundbewertung (§ 72 SGB VI) dadurch, dass Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten außer Ansatz bleiben, die zugleich beitragsfreie Zeiten oder Zeiten des Bezugs einer Versichertenrente sind. Dadurch erfolgt die Vergleichsbewertung ausschließlich aus vollwertigen Beitragszeiten im Sinne des § 54 Abs. 2 SGB VI und reinen Berücksichtigungszeiten. Durch die Vergleichsbewertung ist sichergestellt, dass Zeiten, die nur deshalb nicht beitragsfrei sind, weil für sie gleichzeitig Beiträge gezahlt worden sind, nicht zu einem schlechteren Gesamtleistungswert führen als ohne diese Beitragsleistung. Darüber hinaus erfolgt bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eine weitere zweite Vergleichsbewertung. Dabei werden alle Entgeltpunkte und die dazugehörigen Kalendermonate in den letzten vier Jahren bis zum Eintritt der maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit außer Acht gelassen, die nach der ersten Vergleichsbewertung in dem Vierjahreszeitraum noch vorhanden sind. Damit soll sichergestellt werden, dass Einkommensminderungen in den letzten vier Jahren bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung den Wert der beitragsfreien Zeiten, insbesondere der Zurechnungszeit, nicht verringern.“ Lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch bei Ihrem Rententräger beraten!

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2 Antworten

W*lfgangam 10.11.2015 | 19:34
Lexikonam 11.11.2015 | 09:54
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