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Experten-Antwort

Vergleichsberechnung - Günstigerprüfung

von Charly20.02.2016 | 13:31
1400 Ansichten
3 Antworten

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Frage für Experten Erhalte seit 2013 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Habe jetzt meinen Rentenbescheid wegen voller Erwerbsminderung erhalten. In der Vergleichsbewertung, (Günstigerprüfung laut Rentenpaket), wurden nur die Monate herausgerechnet wo ich noch geringfügig beschäftigt war und noch keine teilweise Rente erhielt. Die Monate, wo ich teilweise Rente und Krankengeld bzw. Rente und Arbeitslosengeld erhalten habe, wurden nicht herausgerechnet. Ich dachte das laut Rentenpaket die letzten 4 Jahre nicht berücksichtigt werden bei der Günstigerprüfung. Wenn das wirklich so rechtens ist, dann ist ja das ganze Rentenpaket ein Beschiss ³ oder ? Liebe Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.02.2016 | 15:24

Hallo Charly,

im Rahmen des Rentenpaketes wurde die Anrechnung der Zurechnungszeit bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 60. Lebensjahr auf das 62. Lebensjahr ausgedehnt.

Bei einer Nachfolgerente (hier Rente wegen voller Erwerbsminderung) nach der bisherigen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die in der bisherigen Rente enthaltene Zurechnungszeit nicht übernommen. Diese Zeit ist für die Berechnung der Rente wegen voller Erwerbsminderung als Anrechnungszeit zu werten.

Ist der Leistungsfall, der der Nachfolgerente zugrunde liegt, vor Vollendung des 62. Lebensjahres eingetreten, richtet sich der Beginn der Zurechnungszeit in der Nachfolgerente nach dem Eintritt der für die neue Rente maßgebenden Leistungsfall.

Die Zurechnungszeit wird mit dem Gesamtleistungswert bewertet.

Es erfolgt jedoch eine Günstigerprüfung hinsichtlich der Entgeltpunkte der letzten 4 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung zur Bewerung der beitragsfreien Zeiten.

2 Antworten

William 20.02.2016 | 15:45
Ich meine, das bei der Günstigerprüfung die letzten 48 Jahre vor dem 2. Leistungsfall für die Vergleichsbewertung sowohl zeitlich als auch in Form der dazugehörigen Entgeltpunkte komplett außer Acht bleiben.
William 20.02.2016 | 16:21
Meinte natürlich 48 Monate
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