Hallo Deiter,
durch Ihre Folgefragen, bzw. Anmerkungen ist der Kern Ihrer Frage nicht mehr so klar erkennbar. Zur Klarstellung: Die Zeiten der beruflichen Ausbildung werden nur im Rahmen der Vergleichsbewertung als vollwertige Beitragszeiten berücksichtigt. Im Rahmen dieser Vergleichsbewertung, und nur hierfür, erhalten sie den Monatswert von 0,0833. Im folgenden kann es nun sein, dass das nunmehr günstigere Gesamtergebnis der Vergleichsbewertung – und nicht das Ergebnis der Grundbewertung- auf die beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten übertragen wird.