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Experten-Antwort

verjährt Halbwaisenrente

von susi susa07.06.2014 | 08:49
1326 Ansichten
4 Antworten

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Hallo Zusammen, es beschäftigt mich eine Frage schon seit vielen Jahren. Wie verhält es sich mit der Halbwaisenrente, wenn die Mutter sich hat die Rentenbeiträge bei der Eheschließung auszahlen lassen? Meine Mutter starb 1977 als ich 10 Jahre alt war und mein Vater hat dann nie die Halbwaisenrente für uns beantragt, weil er der Meinung war, dass wir eh keinen Anspruch darauf haben. Ist es wirklich so und verjährt der Anspruch auf Halbwaisenrente? Vielen Dank im voraus.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie ich sehe, wurde Ihre Frage bereits beantwortet.

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3 Antworten

???am 07.06.2014 | 11:43
Durch die Beitragserstattung hat Ihre Mutter die Bindung zur DRV gelöst. Wenn Sie danach nicht mehr versicherungspflichtig gearbeitet hat, können die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente (gleich welcher Art) nicht mehr erfüllt sein. Damit kein Waisenrentenanspruch. Hinterbliebenen-Renten werden derzeit für maximal 12 Monate vor Antragstellung nachgezahlt.
susi susaam 07.06.2014 | 13:13
Vielen Dank für die Antwort... :-)
susi susaam 07.06.2014 | 13:13
Vielen Dank für die Antwort... :-)
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