Liebe User,
hier habe ich einige unsachliche Beiträge gelöscht udn bitte dafür um Verständnis.
Schönes Wochenende!
Ihr Admin
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Liebe User,
hier habe ich einige unsachliche Beiträge gelöscht udn bitte dafür um Verständnis.
Schönes Wochenende!
Ihr Admin
Hallo Simone1966,
beim Hinzuverdienst berücksichtigt würde der Erlös nur, wenn er steuerrechtlich als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" oder "Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" zu qualifizieren wäre. Meines Wissen gibt es unter bestimmten Umständen auch Freibeträge bei Veräußerungsgewinnen - allerdings prüfen wir das als Rentenversicherung nicht selbst, sondern stützen uns da ganz auf die steuerrechtliche Einordnung, am besten nachgewiesen durch einen Steuerbescheid. Sie sollten sich diesbezüglich also an einen Steuerberater, das Finanzamt, ein steuerrechtliches Forum oder ähnliche Beratungsangebote wenden.
Hallo DTH, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung werden NUR als Hinzuverdienst bei der EMR berücksichtigt, wenn diese steuerlich als 'gewerbliche Einnahme' festgestellt wurde. Ansonsten ist es KEIN Hinzuverdienst. Und bei der Grünwiese kommt es auch nicht darauf an, was Sie sich vorstellen können, sondern ebenfalls nur darauf, was das Finanzamt festlegt. Sollte diese Wiese aus einem landwirtschaftlichen Betrieb stammen, gilt hier dann als Hinzuverdienst, wenn sie unter "Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13, 13a, 14 und 14a EStG)" fällt. Ansonsten ist der Verkauf einer Immobilie oder auch eines Grundstückes kein "Arbeitseinkommen" und somit auch kein Hinzuverdienst. Und insofern muss erst das Finanzamt (oder ein Steuerberater) gefragt werden, wie der Erlös der Wiese steuerlich beurteilt wird, bevor die Rentenversicherung etwas dazu sagen kann. Also sollten Sie Ihre Kenntnisse wohl noch mal auffrischen :-)Würde der Erlös aus dem Verkauf einer Wiese (Grünlandfläche) beim Bezug einer EMR angerechnet?ich glaube nicht, aber ich bin, wie in einem anderen Artikel schon geschrieben, auch kein Experte. Ich kenne nur den Punkt "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung" Hier würden Erlöse auf die EMR angerechnet werden. Aber bei Ihrem Verkauf der Wiese kann ich mir dass nicht vorstellen. Aber hier gibt es Experten die das rechtssicher aussagen können.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.