Hallo Sala,
die stufenweise Wiedereingliederung kann von ihnen oder ihrem behandelnden Arzt abgebrochen werden, wenn eine Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen eingetreten ist, die eine Fortführung der Wiedereingliederung nicht mehr erforderlich machen. Wir bitte sie, diese Änderungen unverzüglich der zuständigen Sachbearbeitung mitzuteilen.