Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenWichtig ist, dass Sie den R120 ausfüllen und an Ihren Rentenversicherungsträger zurücksenden. Kreuzen Sie an der entsprechenden Stelle im Vordruck an, dass sich Ihr Gesundheitszustand nicht gebessert bzw. verschlechtert hat.
Wenn Sie dem R120 keine aktuellen Atteste/Befunde beilegen können bzw. Ihr/e Arzt/Ärzte keine Notwendigkeit sehen, Ihnen diese auszustellen, dann ist das soweit in Ordnung.
Ihr Rentenversicherungsträger wird dann ggf. direkt von Ihrem behandelnden Arzt einen Befundbericht anfordern.
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