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Experten-Antwort

Verlängerte Zurechnungszeit?

von Lorenz 19.11.2014 | 13:49
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9 Antworten

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Ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt: - Jg. 1961 - seit 1.5.2010 unbefristete Rente wegen tw. EM - seit 1.11.2010 volle EM (Arbeitsmarktrente) Auf Grund der weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustandes wurde jetzt im Nov. 2014 die Feststellung der vollen Erwerbsminderung - aus rein medizinischen Gründen - beantragt. Sollte die DRV dies feststellen, würde dann eine Neuberechnung unter Berücksichtigung der verlängerten Zurechnungszeit erfolgen? Oder würde es bei der bisherigen Berechnung bleiben? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lorenz,

einen Anspruch auf die verlängerten Zurechnungszeiten haben Sie nicht. Sie bezogen am 01.07.2014 bereits eine Rente wegen voller EM. Diese Rente soll nun weitergewährt werden. Ein neuer Leistungsfall wird infolge der Weitergewährung nicht festgestellt. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand nicht verändert oder verschlechtert hat, bleibt es bei der vollen Erwerbsminderung. Es wird hierbei nicht unterschieden nach "voller EM wegen verschlossenem Arbeitsmarkt" und "voller EM aus medizinischen Gründen".

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8 Antworten

Nick L. Beckam 19.11.2014 | 14:29
Die Antwort von Eumel ist falsch. Wird bisher eine Rente wegen voller Erwerbsminderung unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bezogen und wird nun in einem neuen Verfahren volle Erwerbsminderung unabhängig von der Arbeitsmarktlage festgestellt, liegt sehr wohl ein neuer Leistungsfall vor!
Eumelam 19.11.2014 | 14:08
Kein neuer Leistungsfall, Zurechnungszeit bleibt wie bisher aus...es ändert sich nichts, max wird die Befristung aufgehoben und die EM-Rente auf Dauer gezahlt!
Eumelam 19.11.2014 | 15:03
Von wegen...eine unbefristete Rente ist definitiv KEIN neuer Leistungsfall....ein neuer Leistungsfall wäre es, wenn eine teilweise Erwerbsminderungsrente nun in eine volle Erwerbsminderungsrente umgewandelt wird... ..hingegen eine Aufhebung der Befristung ist kein neuer Leistungsfall.
Nick L. Beckam 19.11.2014 | 15:07
Genau darum geht es in der Ausgangsfrage doch. Es wird eine Verschlechterung des Gesundheitszustands geltend gemacht, es geht nicht nur um die Aufhebung einer Befristung! Bitte nochmal lesen... Ich bleibe bei meiner Meinung.
Matze72am 19.11.2014 | 16:20
Neuer Leistungsfall hin, neuer Leistungsfall her. Es kommt auf den Rentenbeginn an. Wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung vor dem 01.07.2014 angelaufen ist, dann bleibt es auch bei der bisher festgestellten Zurechnungszeit, vollkommen egal, ob es einst "aus Gründen des Arbeitsmarktes" und später "aus medizinischen Gründen" gezahlt wird. Einfach mal die Forensuche aktivieren, dann findet man dazu unzählige Links https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… ....
zeldaam 19.11.2014 | 19:24
Hallo, hier liegt kein neuer Leistungsfall vor, auch wenn jetzt die volle Erwerbsminderung aufgrund medizinischer Gründe festgestellt wird (Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden / Tag). Die volle Erwerbsminderung ist bereits durch die Feststellung der vollen Erwerbsminderung wegen des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes eingetreten. Somit gibt es keinen neuen Rentenbeginn und damit auch nicht die verbesserten Regelungen ab dem 01.07.2014 (u.a. verlängerte Zurechnungszeit). Es wird ein Weiterewährungsbescheid erstellt und ggf. die Befristung aufgehoben. Quelle: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… MfG zelda
Karl-Heinz Dittmannam 21.11.2014 | 10:50
Auch wenn mein Beitrag nicht unbedingt zum Thema passt, möchte ich als Frührentner so viele Menschen wie möglich auf ein Sonderthema, welches immer noch bewusst von den "Mainstream-Medien" verschwiegen wird, aufmerksam machen: Beantragen Sie jetzt für einmalig nur 100 EURO (zahlbar seit dem 19.11. sogar mit PayPal) die "EU-Sofort-Rente" und erhalten dafür monatlich 3.000 EURO: www.eu-pension.com Eine Deutsche Registrierungsanleitung finden Sie dazu unter www.wec-monitor.com wo Sie auch interessante Hintergrundinformationen nachlesen können. Sollten Sie sich registrieren, geben Sie bitte bei "Recommendation" meine Kundennummer e2352164715 an. Ich empfehle diese neue Rentenart vordergründig, da sie einzigartig ist und ganz nebenbei können Sie auch durch aktive Weiterempfehlung lukrative Provisionen erhalten, welche für mich eher sekundär sind. Mit freundlichen Grüßen K.-H. Dittmann
=//=am 21.11.2014 | 13:14
SO IST ES!
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