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Verlängerung ALG I

von kpR18.02.2008 | 15:47
1226 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, ist es zutreffend, daß mit der Neuregelung hinsichtlich der Verlängerung des ALG I (ent- sprechend den Alters - Vor- gaben) ALLE Bezieher von ALG I von dieser Neu-Regelung betroffen sind ? In diesem konkreten Fall wäre das Auslaufen von ALG I der Betroffenen ( nach altem Recht ) am 30.06.08. Da sie am 31.05.08 das 58zigste Lebensjahr vollendet, erfolgt dann automatisch eine Verlängerung auf 24 Monate, d.h., bis zum 31.12.08 ??? Vielen Dank für Ihre Aufklärung. M f G / kpR

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 19.02.2008 | 09:03

Zur Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.

9 Antworten

falsches Forumam 18.02.2008 | 16:19
Hier sind Sie bei der DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG!!!
Vorsichtam 18.02.2008 | 16:19
Fragen Sie konkret bei der Agentur für Arbeit nach! Es ist sowieso immer am sinnvollsten, den zu fragen, der am Ende darüber entscheiden wird. Die Antwort Aussenstehender, auch wenn diese noch so kompetent scheinen, bringt Ihnen dann auch nichts.(Motto: Der Bäcker kennt die Brötchenpreise immer besser als der Fleischer!) Vielleicht noch etwas mit der Frage warten bis das Gesetz tatsächlich unterschrieben und in Kraft ist. MfG
!am 18.02.2008 | 18:00
Mach doch Dein eigenes Forum auf - in Bayern!
Schiko.am 18.02.2008 | 17:31
Denken sie mal darüber nach, das forum, beleidigend für die experten" falsches Forum", ist nicht falsch. Manchmal- auch von mir- werden einfach fragen die nicht unmittelbar mit rente zu tun haben gestellt und auch beantwortet , die fragenden weiterhelfen. Dies kann doch nicht so falsch sein. MfG.
Knut Rassmussenam 18.02.2008 | 18:09
Das Gesetz hat am 15.02. den Bundesrat passiert. Es ist noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Und: Ja! Ob automatisch? Hm ... Behörde ... ich würde vorbeigehen!
KSCam 18.02.2008 | 19:21
bis zum 30.06. wird Ihnen die Agentur für Arbeit hoffentlich verbindlich mitgeteilt haben, ob sich für Sie der Anspruch verlängert oder nicht. Bis dahin ist das Gesetz doch hoffentlich im Gesetzblatt verkündet und in Kraft getreten. Verstehen Sie aber bitte, dass sich kein Mitarbeiter der RV so weit aus dem Fenster lehnt, dass er Ihnen heute verbindlich sagt wie sich ein neues Gesetz "bei der Arbeitslosigkeit" auswirkt.
***am 19.02.2008 | 07:46
Rückwirkend zum Jahresbeginn wird das Gesetz zur Begrenzung von Zwangsrenten wirksam. Es stellt sicher, dass langzeitarbeitslose Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres nicht gezwungen werden können, vorzeitig mit Abschlägen in Rente zu gehen. Wer Ende 2007 schon 58 Jahre alt war, profitiert weiterhin von der so genannten 58er-Regelung. Danach müssen Arbeitslose, die dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen wollen, erst in Rente gehen, wenn sie keine Abschläge mehr in Kauf nehmen müssen - im Regelfall also erst mit 65 Jahren. Außerdem kann das Bundessozialministerium durch Rechtsverordnung über weitere Ausnahmeregelungen bestimmen. Siehe Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Wolfiam 19.02.2008 | 07:42
Die Frage bezieht sich wohl darauf, ob sich das ALG I verlängert, wenn man während der Bezugsdauer das 58 Lebensjahr vollendet, wie es hier der Fall ist. Ich bin immer davon ausgegangen, dass das Alter zählt, welches man zum Zeitpunkt der Antragstellung erreicht hat. In dem Falle würde es hier keine Verlängerung geben, weil die Bezugsdauer ohnehin schon bei 1,5 Jahren liegen dürfte. Das Alter von 58 wird ja erst während der Bezugsdauer erreicht. Übrigens, warum gibt es im Nachrichtenteil den Abschnitt 'Soziales'? Es ist doch ganz natürlich, dass dann im Forum auch Fragen diesbezüglich auftauchen.
Knut Rassmussenam 19.02.2008 | 09:07
Hm, ich hätte wohl dreimal lesen sollen! Im Gesetz steht "vor dem 01.01.2008 das 58. lebensjahr vollendet" ----> Also: NEIN
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