Hallo ich,
Bei Bezug von Arbeitslosengeld I oder II werden Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet.
Rückwirkend zum 01. Januar 2008 wurde die Arbeitslosengeld-I-Bezugsdauer für Arbeitslose im Alter von 50 bis 54 Jahren maximal auf 15 Monate verlängert.
Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 30 Monaten.
Ab 55 Jahren sollen Erwerbslose einen Anspruch auf eine 18-monatige Zahldauer haben, wenn zuvor 36 Monate Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt wurden.
Ab 58 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 24 Monate. Die Vorversicherungszeit beträgt dann 48 Monate.
Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit der Bundesagentur in Verbindung.