Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Verlängerung Arbeitsmarktrente

von katarina25.04.2008 | 18:50
2668 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, erhalte unbefristet eine Teilrente und befristet bis 30.9.2008 eine Voll-Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Nun will ich die Weiterzahlung beantragen. Gibt es die Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt überhaupt noch ? Die Arbeitslosenquote ist ja deutlich gesunken. Ich befürchte aber,daß ich keine stundenweise leidengerechte Tätigkeit bekomme.Wohne in Thüringen. Müßte doch nach 3 Jahren Voll-Rente Anspruch auf ALG I haben ?Gibt es dann zur Teil-Rente ein "halbes ALG I" ?? Vielen Dank für alle Infos. katarina

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo ich,

Bei Bezug von Arbeitslosengeld I oder II werden Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet.

Rückwirkend zum 01. Januar 2008 wurde die Arbeitslosengeld-I-Bezugsdauer für Arbeitslose im Alter von 50 bis 54 Jahren maximal auf 15 Monate verlängert.

Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 30 Monaten.

Ab 55 Jahren sollen Erwerbslose einen Anspruch auf eine 18-monatige Zahldauer haben, wenn zuvor 36 Monate Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt wurden.

Ab 58 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 24 Monate. Die Vorversicherungszeit beträgt dann 48 Monate.

Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit der Bundesagentur in Verbindung.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Katarina,

vorrangig sollte zunächst der Antrag auf Weitergewährung der vollen Erwerbsminderungsrente gestellt werden. Eine Zeitrente wegen verschlossenen Arbeitsmarktes kann mehrfach verlängert werden. Sollte der Anspruch tatsächlich zum 30.September enden, würde die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ab Oktober wieder einsetzen.

Generell gilt, dass bei verschlossenem Arbeitsmarkt weiterhin geprüft wird, ob eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt werden kann.

Sollte Arbeitslosengeld I mit einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zusammentreffen, so hat der Rentenversicherungsträger durch die Anrechnungsvorschrift des § 96 a SGB VI zu prüfen, ob die Rente noch in voller Höhe gezahlt werden kann oder der Zahlungsanspruch ggf. in teilweiser oder voller Höhe ruht.

4 Antworten

icham 26.04.2008 | 10:22
Müßte doch nach 3 Jahren Voll-Rente Anspruch auf ALG I haben ? zahlt den die rentenversicherung beiträge zur arbeitslosenversicherung ?
icham 26.04.2008 | 10:24
also antrag stellen und warten-oder arbeiten wenn möglich !
katarinaam 26.04.2008 | 13:50
auf jeden Fall steht im Merkblatt für Arbeitslose der Agentur für Arbeit daß Anwartschaftszeiten auch durch Rente wegen voller Erwerbsminderung erfüllt werden
icham 26.04.2008 | 17:06
sie haben recht,gerade gelesen: Auch durch folgende Zeiten können Sie die Anwartschaftszeit erfüllen: ll Zeiten in denen Sie Wehr- oder Zivildienst leisten, ll Zeiten in denen Sie zusätzlichen Wehrdienst leisten, ll Zeiten, in denen Sie Hilfeleistung im Innern (Wehrdienst) leisten, ll Zeiten, in denen Sie wegen des Bezuges von Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld wegen medizinischer Rehabilitation, Krankentagegeld eines Unternehmens der privaten Krankenversicherung oder einer (zeitlich begrenzten) Rente wegen voller Erwerbsminderung versicherungspflichtig waren, .....
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026