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Verlängerung der Erwerbsminderungsrente

von Tom05.03.2009 | 10:38
1386 Ansichten
6 Antworten

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Habe jetzt 6 Monate vor Ablauf der Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung die Automatische Mitteilung sowie den neuen Verlängerungsantrag R 120 und R 240 bekommen. wann sollte man diesen zur Antragstellung zurückschicken ? 3,5 bis 4 Monate Vorher ausreichend ? (Befundbeschaffung ec.)

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie sollten den Verlängerungsantrag so schnell als möglich zurücksenden (siehe Beitrag von "Schoki").

5 Antworten

Schokiam 05.03.2009 | 11:18
Da man nie weiss, wie lange die Bearbeitung ihres Verlängerungsantrags dauern wird (möglicherweise ist auch eine neue Untersuchung erforderlich), sollten sie die jetzt zugesandten Antragsformulare gleich zum Anlass nehmen, den Antrag sofort zu stellen. Damit ist zumindest die Chance größer, die Weitergewährung ohne Zahlungsunterbrechung bewilligt zu bekommen.
Elisbetham 05.03.2009 | 14:07
Aus meiner Erfahrung reichen 4 Monate vor Ablauf! Meine Verlängerungen waren immer nach 2 Monaten ab Antragstellung genehmigt,trotz Gutachtertermin! Verfolgt mann das Forum sind selbst bei den Experten die meinungen unterschiedlich.
Karina 13am 05.03.2009 | 14:37
ich habe meinen Verlängerungsantrag am 1.6. 07 gestellt(Rente bis 10/07)und hatte bereits am 13.6.07 zu meinem Erstaunen die Weiterbewilligung im Briefkasten. Sprich, es gibt keine Regeln für die Fristen und hängt immer von den einzelnen Gegebenheiten ab. LG Karina13
Corlettoam 05.03.2009 | 15:00
Und gerade weil es immer eine Einzelfallentscheidung/Prüfung ist, sollten Sie den Antrag schnellstens an die DRV zurück senden. Warum sonst schickt Ihnen die RV wohl den Antrag dann 6 Moante vor dem Ablauf der Rente zu, wenn 4 Monate ausreichen ??? Genau, weil 3-4 Monate nämlich manchens Mal nicht ausreichen ! Das hat schon gute Gründe. p.s. Mein Antragsverfahren dauerte übrigens 10 Monate...
PAULam 05.03.2009 | 15:41
Siehe Letzter Rentenbescheid hinweis vor Ablauf der befristeten Rente rechtzeitig ca. 4 Monate vor Ablauf der Zeitrente
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