Hallo,
sollte der Ablehnungsbescheid noch nicht rechtskräftig sein, so sollte Ihre Ehefrau umgehend Widerspruch erheben. Dieser sollte ausführlich begründet werden unter eventueller Beifügung von neuen ärztlichen Befundberichten.
Nicht bekannt ist, wann der Ablehnungsbescheid erging. Wenn die Rechtsbehelfsfrist bereits abgelaufen ist, besteht die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen. Der Rentenversicherungsträger wird dann nochmals die Ablehnung überprüfen und mittels Bescheid entscheiden. Gegen diesen Bescheid kann dann Widerspruch erhoben werden.