Hallo Peter,
der Vorschlag von KSC macht Sinn. Anhand der Beantwortung dieser Frage ergeben sich ggf. weitere Sachverhaltsermittlungen bzw. Prüfungen und Sie kommen Ihren Mitwirkungspflichten nach.
So kann ggf. geprüft werden, ob der Arbeitgeber einen leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann und ob in diesem Zusammenhang Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz in Frage kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Im Zweifel schreiben Sie folgenden Satz irgendwo dazu:
"Ich habe noch ein Beschäfigungsverhältnis, bin aber derzeit krankgeschrieben".
Auf die einfache Idee Anträge mit pers. Anmerkungen zu ergänzen / erklären kommt heutzutage wohl niemand mehr - :)
Schönen Sonntag
Dass sich schon mal jemand durch ein falsches Kreuz im R0210 ruiniert hat, habe ich allerdings noch nie gehört.
Aber es sollen ja Pferde gesehen worden sein die vor die Apotheke gek..... Haben
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