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Experten-Antwort

Verlängerung der Rente wegen teilweise Erwebsminderung

von Peter11.04.2021 | 10:21
94 Ansichten
7 Antworten
Hallo zusammen, ich habe nur eine kurze frage zum Formular R0210. Unter Punkt 3.1 wird gefragt ob ich eine Beschäftigung ausübe. Ich bin noch Angestellt aber seit 22.10.2018 durgängig Krankgeschrieben. Was trage ich da ein. Zur Zeit erhalte ich eine teilweise Erwerbsminderungsrente, die bis 31.10.2021 befristet ist. Vielen Dank Peter

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.04.2021 | 10:45

Hallo Peter,

der Vorschlag von KSC macht Sinn. Anhand der Beantwortung dieser Frage ergeben sich ggf. weitere Sachverhaltsermittlungen bzw. Prüfungen und Sie kommen Ihren Mitwirkungspflichten nach.

So kann ggf. geprüft werden, ob der Arbeitgeber einen leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann und ob in diesem Zusammenhang Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz in Frage kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

KSCam 11.04.2021 | 13:11
Im Zweifel schreiben Sie folgenden Satz irgendwo dazu: "Ich habe noch ein Beschäfigungsverhältnis, bin aber derzeit krankgeschrieben". Auf die einfache Idee Anträge mit pers. Anmerkungen zu ergänzen / erklären kommt heutzutage wohl niemand mehr - :) Schönen Sonntag
Lolam 11.04.2021 | 10:42
7 Abs. 3 S. 3 SGB IV
Lolam 11.04.2021 | 10:41
Bei Bezug von Krankengeld liegt keine Beschäftigung vor.
KSCam 11.04.2021 | 16:49
Dass sich schon mal jemand durch ein falsches Kreuz im R0210 ruiniert hat, habe ich allerdings noch nie gehört. Aber es sollen ja Pferde gesehen worden sein die vor die Apotheke gek..... Haben
Wilhelm am 11.04.2021 | 16:06
KSC schrieb

Im Zweifel schreiben Sie folgenden Satz irgendwo dazu:

"Ich habe noch ein Beschäfigungsverhältnis, bin aber derzeit krankgeschrieben".

Auf die einfache Idee Anträge mit pers. Anmerkungen zu ergänzen / erklären kommt heutzutage wohl niemand mehr - :)

Schönen Sonntag

Das ist durchaus richtig, aber andererseits eine fehlende Unterschrift, ein fehlender Eintrag, ein vergessenes Formular, ein versehentlich falsche Angabe, eine verpasste Frist .. der Amtsschimmel galoppiert schnell. Bestenfalls kann man etwas korrigieren, schlimmstenfalls ist man ruiniert. Da möchte man schon alles richtig machen.
Wilhelm am 11.04.2021 | 19:05
KSC schrieb

Dass sich schon mal jemand durch ein falsches Kreuz im R0210 ruiniert hat, habe ich allerdings noch nie gehört.

Aber es sollen ja Pferde gesehen worden sein die vor die Apotheke gek..... Haben

Dort speziell sicher nicht. Aber fragen Sie mal Leute, denen Leistungen abhanden kamen oder die Krankenversicherung etc. Es ist besser, man fragt lieber einmal zu viel nach, als am Ende den Schaden zu haben. Es steht ja nicht ohne Grund eine Rechtshilfebelehrung am Ende von amtlichen Schreiben. Ich würde hier bei Unsicherheit auch lieber dreimal nachfragen, auch wenn andere das monieren. Jaha, solche Pferde vor der Apotheke gab es schon, sogar mit Rezept im Maul...
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