Hallo Peter,
der Vorschlag von KSC macht Sinn. Anhand der Beantwortung dieser Frage ergeben sich ggf. weitere Sachverhaltsermittlungen bzw. Prüfungen und Sie kommen Ihren Mitwirkungspflichten nach.
So kann ggf. geprüft werden, ob der Arbeitgeber einen leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann und ob in diesem Zusammenhang Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz in Frage kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung