Hallo Sorge,
leider können wir hier im Forum nicht einschätzen, ob für Ihre Weitergewährung ein erneutes Gutachten erforderlich sein wird. Dies entscheidet der Sozialmedizinische Dienst nach den individuellen Umständen in Ihrem Fall. Sollten Sie ärztliche Unterlagen vorliegen haben, die Ihre gesundheitlichen Einschränkungen seit der letzten Bewilligung belegen, sollten Sie diese bereits dem Weiterzahlungsantrag beifügen.