Hallo Mathilda,
nötig ist es nicht, denn wenn die DRV den 'formellen' Befundbericht benötigt, dann würde sie ihn bei Ihrer Ärztin ggfs. anfordern und damit auch gleich die Übernahme der Kosten hierfür 'zusagen'. Ansonsten müssten Sie (schlimmstenfalls) die Kosten selbst übernehmen.
Eigentlich reichen zunächst die 'üblichen' Dokumentationen, die Ihre Ärztin/die Praxis ihnen ausdrucken kann, wann Sie (seit der letzten Bewilligung) in Behandlung waren.
Hilfreicher, auch wenn es sich um ein 'freiwilliges' Formualar handelt, könnte es sein, dass Sie den 'Selbsteinschätzungsbogen' (R 0215) ausfüllen. Hier haben Sie die Möglichkeit, aus eigener Sicht die Auswirkungen der gesundheitlichen Einschränkungen zu beschreiben. Führen Sie dafür gern in den nächsten Wochen ein internes 'Protokoll' (ich konnte nicht aufstehen, weil... Rücken, Schmerzen, Gedanken..., und auch als Besuch kam von xyz konnte ich mich trotz Hilfestellung nicht bewegen, hat es mich nicht aufgeheitert, etc. etc., also im 'jetzigen Alltag' oder auch Minijob-Arbeitsleben, falls vorhanden).
Und fassen dass dann in dem Formular zusammen.
Dies kann für das dann zuständige Gutachterteam aufschlussreicher sein, als wenn Ihr Arzt 'attestiert', "kann sowohl das linke über das rechte Knie schlagen und gleichzeitig auch noch mit dem rechten Arm die Nasenspitze erreichen" = kann sich stehend, sitzend, liegend bewegen. Das ist nun 'überspitzt' dargestellt, aber wie schwer es IHNEN täglich fällt, das Knie überhaupt zu lüpfen wissen nur Sie selbst am besten.
Und auch wenn Sie bei der ärztlichen 'Momentaufnahme' gerade mal völlig 'fit' und mutig sogar noch einen Kopfstand machen könnten, stünde nur in Ihrem 'internen Protokoll', dass Sie drei Wecker brauchten, um rechtzeitig beim Arzt überhaupt zu erscheinen und es im rechten Oberschenkel weh tat, als links ....
Den standardisierten 'Befundbericht' finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/S0051.html
Hier können Sie also schon mal sehen, was Ihr Arzt 'bewerten' müsste.
Unabhängig davon reicht es völlig aus, den Weiterbewilligungsantrag erst zu stellen, wenn Ihre DRV Sie durch Zusendung der Formulare daran erinnert. Was bitte sollen die dann mit einem Befundbericht der schon >5 Monate alt wäre??
In der Zeit könnten Sie doch schon wieder sooo fit sein, alle Bäume auszureißen... Dass Sie es tatsächlich nicht sind, protokollieren Sie einfach mal. Und reichen ggfs. dieses 'Protokoll' mit ein.
Achten Sie auf Ihre Gesundheit!! Alles Gute!