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Verlängerung EM-Rente

von Rosalie16.06.2010 | 09:53
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4 Antworten
Hallo, werde 58Jahre alt und habe Behindertenausweis auf unbefristet gültig, mir wurde eine teilweise EM-Rente unbefristet d.h. bis zum Erreichen des Rentenalters (65Jahre) gewährt. Weiterhin bekomme ich eine voll EM-Rente als sog. "Arbeitsmarktrente" bis zum 31.7.2010. müssen wenn ich einen Verlängerungsantrag für die volle EM-Rente stelle ärztliche Bescheinigungen vorgelegt werden, dass sich der Gesundheitszustand nicht verbessert hat. Und falls die volle EM-Rente abgelehnt wird, tritt dann wieder die teilweise EM-Rente in Kraft. Gruß, Rosalie

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 16.06.2010 | 11:03

Hallo Rosalie,

die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wurde Ihnen seinerzeit sicherlich als Dauerrente gezahlt und die Rente wegen voller Erwerbsminderung lediglich auf Zeit.

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird in Ihrem Fall nicht wegen eines Leistungsvermögens unter 3 Stunden täglich gewährt, sondern aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes. In dieser Konstellation wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung grundsätzlich auf Zeit gezahlt, da sich die Arbeitsmarktsituation auch wieder ändern kann.

Sie sollten ca. 4-5 Monate vor Wegfall der vollen Erwerbsminderungsrente einen Antrag auf Weiterzahlung der Rente stellen, sofern Ihnen dieser nicht automatisch durch den Rentenversicherungsträger zugesandt wird. Näheres hierzu finden Sie im erstmaligen Bescheid. Sollte die volle Erwerbsminderungsrente nicht weitergewährt werden, so wird die auf Dauer gewährte teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Außerdem ist zu überlegen, ob nicht zum frühest möglichen Termin die Umwandlung in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragt werden sollte. Den genauen Rentenbeginn für Ihr Geburtsdatum erfahren Sie im Rahmen einer Beratung beim Rentenversicherungsträger.

3 Antworten

Rosalieam 16.06.2010 | 10:12
Entschuldigung es muß heißen bis 31.7.2011
-_-am 16.06.2010 | 10:38
Die Weiterzahlung müssen Sie rechtzeitig vor dem 31.07.2011 beantragen. Ärztliche Befundberichte müssen Sie dazu erst einmal nicht vorlegen. Wenn die benötigt werden, wird man die von Ihnen anfordern. Bei einer "Arbeitsmarktrente" ist nicht zu vermuten, dass die Weiterzahlung abgelehnt wird. Wahrscheinlich ist der Antrag reine Formsache. Anderenfalls muss die unbefristete teilweise EM-Rente auf jeden Fall weiterhin gezahlt werden, es sei denn, diese Rente würde formal entzogen. Das ist aber höchst unwahrscheinlich.
Rosalieam 17.06.2010 | 15:43
Vielen Dank an -_- und die Expertin für die Beantwortung meiner Frage. Gruß Rosalie
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