Hallo Rosalie,
die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wurde Ihnen seinerzeit sicherlich als Dauerrente gezahlt und die Rente wegen voller Erwerbsminderung lediglich auf Zeit.
Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird in Ihrem Fall nicht wegen eines Leistungsvermögens unter 3 Stunden täglich gewährt, sondern aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes. In dieser Konstellation wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung grundsätzlich auf Zeit gezahlt, da sich die Arbeitsmarktsituation auch wieder ändern kann.
Sie sollten ca. 4-5 Monate vor Wegfall der vollen Erwerbsminderungsrente einen Antrag auf Weiterzahlung der Rente stellen, sofern Ihnen dieser nicht automatisch durch den Rentenversicherungsträger zugesandt wird. Näheres hierzu finden Sie im erstmaligen Bescheid. Sollte die volle Erwerbsminderungsrente nicht weitergewährt werden, so wird die auf Dauer gewährte teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Außerdem ist zu überlegen, ob nicht zum frühest möglichen Termin die Umwandlung in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragt werden sollte. Den genauen Rentenbeginn für Ihr Geburtsdatum erfahren Sie im Rahmen einer Beratung beim Rentenversicherungsträger.