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Experten-Antwort

Verlängerung EM-Rente

von Ursula23.09.2010 | 08:33
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3 Antworten

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Hallo. bin 58Jahre alt und habe Behindertenausweis auf unbefristet gültig, mir wurde 2008 eine teilweise EM-Rente unbefristet d.h. bis zum Erreichen des Rentenalters (65Jahre) gewährt. Weiterhin bekomme ich eine volle EM-Rente als Arbeitsmarktrente bis zum 31.7. 2011, müssen wenn ich einen Verlängerungsantrag für die volle EM-Rente stelle ärztliche Bescheinigungen vorgelegt werden, dass sich der Gesundheitszustand nicht verbessert hat. Und falls die volle EM-Rente abgelehnt wird, tritt dann wieder die teilweise EM-Rente in Kraft. Werde mit 60Jahren die Altersrente beantragen. Gruß Ursula

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie im Vorbeitrag genannt, gilt meine Antwort zum gestrigen Beitrag für Ihre Frage in gleicher Weise.

- Das eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, ist für die gesetzliche Rentenversicherung bei der Prüfung eines Erwerbsminderungsrentenanspruches unerheblich, da die RV "in freier Beweiswürdigung", d.h. unabhängig vom Versorgungsamt entscheidet.

- Es empfiehlt sich immer, Ihrem Verlängerungsantrag möglichst vollständig aktuelle Unterlagen (bei Ihnen med. Unterlagen, die Ihnen während Ihres Rentenbezuges ausgehändigt wurden) beizufügen.

- Sollte sich Ihr Gesundheitszustand auch aus ärztlicher Sicht nicht verändert bzw. gebessert haben, sollte auch bei einem Wegfall der vollen Erwerbsminderung auf Zeit weiterhin die teilweise Erwerbsminderung auf Dauer vorliegen (dieses wurde ja auch entsprechend unbefristet gewährt).

NUR: Selbst eine auf Dauer gewährte Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird nur solange gewährt, wie auch die Voraussetzungen vorliegen. Sollte (entgegen Ihrer mit Ihrer Schilderung zum Ausdruck gebrachten Vermutung) bei einer Überprüfung von den Ärzten festgestellt werden, dass sich Ihr Gesundheitszustand insoweit gebessert hat, dass nun auch eine teilweise Erwerbsminderung aus med. Sicht nicht mehr vorliegt, kann rechtlich gesehen auch eine auf Dauer gewährte Rente wegen (teilweiser) Erwerbsminderung vom Rentenversicherungsträger entzogen werden.

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2 Antworten

Klemensam 23.09.2010 | 09:51
Hallo Ida oder Ursel .. Sie haben doch schon gestern diese Frage gepostet und es wurden ihnen dazu geantwortet.
Gleicham 23.09.2010 | 10:42
Gleiche Frage, also auch gleiche Antwort : Weitergewährung EM-Rente auf Zeit Sie sollten sich ca. zwei bis drei Monate vor dem Ablauf der Rente wegen vollen Erwerbsminderung auf Zeit schriftliche bei Ihrem Rentenversicherungsträger melden und Ihrem Schreiben sämtliche, Ihnen vorliegende, med. Unterlagen beifügen. Sie können jedoch auch die Verlängerung der Zeitrente bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beantragen, wo dann das entsprechende Antragsformular aufgenommen und entsprechend mit den Kopien Ihrer med. Unterlagen weitergeleitet wird. Jedoch ist bei den meisten Rentenversicherungsträgern dieses Formblatt zur Beantragung der Verlängerung nicht zwingend erforderlich, so dass in der Regel ein von Ihnen unterschriebenes formloses Schreiben ausreicht. Die Tatsache, dass die Befristung bei der bei Ihnen festgestellten Schwerbehinderung nun weggefallen ist, hat auf den Anspruch der gesetzlichen Rentenversicherung keine Auswirkungen. Der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wurden Ihnen laut Ihres Beitrages unbefristet zugebilligt, sodass dieser grundsätzlich auch im Falle der Nichtverlängerung der Rente wegen voller Erwerbsminderung weiterhin auf Dauer besteht. Jedoch ist an dieser Stelle der Vollständigkeit halber anzumerken, dass Überprüfungen des med. Anspruches je nach Gesundheitszustand zur Folge haben können, dass auch auf Dauer bewilligte Erwerbsminderungsrenten (sowohl wegen voller als auch teilweiser Erwerbsminderung) wegfallen können, sobald die med. Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.
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