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verlängerung EMR

von Hanne04.06.2010 | 19:35
1619 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, hatte heute einen Termin zur Abgabe Verlängerungsantrag EMR. Habe einige Befundberichte abgegeben und auch nachgefragt wann ich damit rechnen könnte zum Gutachter einbestellt zu werden. Der Sachbearbeiter überflog meine Papiere kurz und schaute etwas länger in seinen PC und meinte dann an den Gutachter sollte ich mal nicht denken da sich meine Erkrankung was er jetzt so liest verschlechtert hat und neue Erkrankungen dazu gekommen sind. Er meinte die Verlängerung müsste auch so ohne Gutachter durchgehen. Was soll ich davon halten? Kann man von solcher Aussage eines Sachbearbeiters tatsächlich beruhigter sein?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Natürlich entscheidet nicht allein der Sachbearbeiter Ihres Rentenversicherungsträgers. Jedoch kann dieser aufgrund seiner Berufserfahrung (hinsichtlich einer ggf. noch zu erfolgenden Begutachtung!) gewiss eine Aussage treffen, an der sich grds. die Versicherten orientieren können, da für Sie in ihrem dort geführten/gespeicherten Rentenversicherungskonto aufgrund des bisherigen Rentenbezuges abgelegt wurde, ob kurz vor dem Ende der Zeitrente direkt eine Nachuntersuchung erfolgen soll oder ob zunächst lediglich die nun von Ihnen eingereichten med. Unterlagen auszuwerten sind.

Letzlich jedoch ist entscheidend, was Ihnen der Rentenversicherungsträger aufgrund Ihres gestellten Verlängerungsantrages schriftlich mitteilen wird.

10 Antworten

Edgaram 04.06.2010 | 20:06
Von so einer Aussage sollten Sie gar nichts halten, dann sind Sie hinterher nicht enttäuscht wenn es dann doch anders kommt.... Der Sachbearbeiter hat erstens überhaupt keine Entscheidungsbefugnis in dieser Hinsicht und zweitens keine medizinischen Fachkenntnisse ( allenfalls eventuell ein etwas erweitertes Laienwissen ) um so eine Aussage zu treffen . Einzig der med. Dienst der RV entscheidet und ordnet an, welche Massnahme im Rahmen des EM-Verfahrens getroffen werden um ihre weitere Erwerbsminderung zu überprüfen. Und hier ist alles denkbar, von der reinen Anforderung eines Befundberichtes ihres behandelnden Arztes, über eine Begutachtung hin bis zu einer Reha und andere Dinge.
Hanneam 04.06.2010 | 22:15
Vielen Dank, Sie sprechen mir aus der Seele!
Der Echteam 05.06.2010 | 22:38
" ... und zweitens keine medizinischen Fachkenntnisse ( allenfalls eventuell ein etwas erweitertes Laienwissen ) um so eine Aussage zu treffen ." Stimmt, nur können Sie erklären, wozu der Sachbearbeiter dann Zugriff auf die med. Daten hat?
Der Echteam 06.06.2010 | 18:52
Vielleicht lesen Sie mal, was da steht: "und schaute etwas länger in seinen PC und meinte dann an den Gutachter sollte ich mal nicht denken da sich meine Erkrankung was er jetzt so liest verschlechtert hat und neue Erkrankungen dazu gekommen sind." Der Sachbearbeiter konnte also auf alle? mdizinischen Daten zugreifen. Soviel zum Schweizer Käse und den äußerst schmackhaften Löchern. Sowas gab es zuletzt bei Lidl und bei Kik. Und nun her mit der Begründung für die Zugriffsberechtigung eines Sachbearbeiters auf die medizinische Datenbank des med. Dienstes des RV-Trägers.
Steam 06.06.2010 | 18:48
Bitte den Beitrag richtig lesen. Offensichtlich hat Hanne den Antrag beim Sachbearbeiter abgegeben. Ich halte es für nicht besonders ungewöhnlich dass jemand Papiere die einem vor 2 Minuten übergeben wurden noch hat.
Steam 06.06.2010 | 21:24
Und woher wissen Sie was er in seinem Pc nachgesehen hat ? Vielleicht nur ob das letzte mal eine Begutachtung oder eine Stellungnahme nach Aktenlage erstellt wurde.
Praktiker@Der Echteam 07.06.2010 | 08:25
Hallo der Echte, wenn man keine Ahnung hat, sollte man auch kein Vorwürfe erheben, die völlig haltlos sind. Es gibt keinen einzigen Rentensachbearbeiter (davon gibt es ca. 40 000) der per PC Zugriff auf Inhalte von Gutachten, Befundberichte etc. haben (lediglich ob welche veranlasst wurden). Aber klar ist auch, dass ein Sachbearbeiter auch lesen kann und wenn im vorgelegten Befundbericht was von Verschlechterung steht kann wie in diesem Falle eine entsprechende Aussage schon mal fallen(natürlich trifft der medizinische Dienst die endgültige Entscheidung).
Der Echteam 07.06.2010 | 18:25
Lernen Sie erst einmal lesen und logisch zu kombinieren. Hinzukommen von neuen Erkrankungen kann nur jemand feststellen, der die alten kennt.
Der Echteam 07.06.2010 | 18:28
Lesen Sie erst mal den vorletzten Bericht des Datenschutzbeauftragten von S.-H.. Da erfahren Sie was die DRV Nord so alles bzgl. der Arztakten betrieben hat und in das Datenverarbeitungssystem eingestellt hat. Dass es auch vorbildliche Regionalträger bzw. LVAen gibt, die Arzt- und Veraltungsakten strikt trennen, führt nicht an der Tatsache vorbei, dass der Chinese Wall nicht überall existiert und Sachbearbeiter die medizinischen Unterlagen in den Verwaltungsakten abheften. Leider steht an den A&B-Stellen nicht dran, ob der RV-Träger zu den Guten oder Bösen gehört. Und auswählen kann man sich den praktisch auch nicht. Die Realität ist, dass z.B. die DRV mit dem Reha-Entlassungsberichtsverfahren wesentliche Rechte der Versicherten mißachtet, unter anderem die ärztliche Schweigepflicht und das Gutachterauswahlrecht nach § 14 SGB X. Für die BG war das schon lange vorher in § 200 SGB VII geregelt.
Steam 09.06.2010 | 01:22
Viele Antragssteller lassen Sich von IHrem Arzt ein Attest ausstellen, darin wird dann häufig dargestellt welche Leiden sich verschlechtert und welche neu hinzugekommen sind. Wir bei der Antragsaufnahme das Attest vorgelegt kann der Sachbearbeiter darin lesen, was er darin liest hat nichts mit der Akte zu tun. Wenn dieser Mensch dann noch im PC nachsieht a) für wieviele Jahre jeweils die Zeitrente bewilligt wurde (Maximaldauer von 3 Jahren oder kürzere Zeitabschnitte) b) ob jeweils eine Begutachtung durchgeführt wurde oder ob innerhalb kürzester Zeit aufgrund einer Stellungnahme (aufgrund der vorhandenen Unterlagen) entschieden wurde d.h. er die Bearbeitungsdauer der früheren Verfahren nachsieht c) ob es sich um eine Arbeitsmarktrente handelt oder nicht etc. dann kann er völlig ohne Zugriff auf die Akte nur anhand von Rentendaten (keine medizinischen Daten) eine Schätzung abgeben wie aufgrund seiner Erfahrung wohl die Chancen sind. Hat er einige Erfahrung wird er z.B. bei jemandem der eine Arbeitsmarktrente hat und diese schon seit 25 jahren erhält vielleicht sagen können dass die Chancen für eine Weitergewährung nicht schlecht sind. Dass es sich hierbei nur um eine SChätzung handelt sollte ein guter Berater auch dazu sagen und zwar mehrfach (leider wird das nicht so gerne gehört), meistens ist es jedoch besser eine Schätzung ganz zu lassen. So und wo liegt jetzt mein Denkfehler ?
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