Natürlich entscheidet nicht allein der Sachbearbeiter Ihres Rentenversicherungsträgers. Jedoch kann dieser aufgrund seiner Berufserfahrung (hinsichtlich einer ggf. noch zu erfolgenden Begutachtung!) gewiss eine Aussage treffen, an der sich grds. die Versicherten orientieren können, da für Sie in ihrem dort geführten/gespeicherten Rentenversicherungskonto aufgrund des bisherigen Rentenbezuges abgelegt wurde, ob kurz vor dem Ende der Zeitrente direkt eine Nachuntersuchung erfolgen soll oder ob zunächst lediglich die nun von Ihnen eingereichten med. Unterlagen auszuwerten sind.
Letzlich jedoch ist entscheidend, was Ihnen der Rentenversicherungsträger aufgrund Ihres gestellten Verlängerungsantrages schriftlich mitteilen wird.