Ich kann den bisherigen Antworten nur zustimmen:
Die Befristung heißt nur, dass eine Besserung des Gesundheitszustandes möglich ist.
Befristungen sind bis zu längstens 9 Jahren möglich, danach wird die Rente nur noch als Dauerrente weitergezahlt.
Einzige Ausnahme: die Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung erfolgt aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes (Rechtsprechung des Bundessozialgerichts) - in diesem Fall ist eine Befristung auch über den Zeitraum von 9 Jahren hinaus möglich. Dies scheint in Ihrem Fall allerdings nicht so zu sein, weil bei Abhängigkeit der Rentengewährung vom Teilzeitarbeitsmarkt die Bewilligungszeiträume i.d. Regel drei Jahre umfassen. Deshalb gehe ich davon aus, dass die Befristung Ihrer Rente medizinische Gründe hat.
Sollte sich am Gesundheitszustand bis zum nächsten Antrag auf Weiterzahlung nichts geändert haben, wird die Rente in aller Regel weitergezahlt.