Klären Sie bitte bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit, inwieweit Sie noch Anspruch auf ALG 1 haben. Der Rententräger wird sicher bis zum Ablauf der befristeten Erwerbsminderungsrente eine Entscheidung treffen. Das Problem der Krankenversicherung ergibt sich dann eventuell nicht, weil Sie über den Rentenbezug bzw. den Bezug von ALG1 krankenversichert sind.