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Experten-Antwort

Verlängerung Erwerbsminderungsrente

von Milano01.01.2018 | 20:19
927 Ansichten
3 Antworten
Hallo, im August 2017 habe ich den 2.Verlängerungsantrag meiner vollen Erwerbsminderungsrente, die noch bis 31.01.2018 läuft, gestellt. Leider habe ich bis jetzt noch keine Entscheidung erhalten und telefonisch nur die Info bekommen, daß der Antrag in Bearbeitung ist. Da ich für den Fall, daß ich jetzt nicht zeitnah einen Bescheid erhalte, gerne vorbereitet sein möchte, habe ich folgende Fragen bzgl. ALG1 und Krankenversicherung: Ich habe theoretisch noch Anspruch auf ALG1. Kann ich diesen Anspruch geltend machen, wenn ich bis zum 31.01.2018 keine Entscheidung erhalten habe? Gibt es so etwas wie die Nahtlosigkeitsregelung für diesen Fall und gibt es hier Fristen? Oder bleibt bzgl. Krankenversicherung nur die Möglichkeit der Familienversicherung? Vielen Dank. Beste Grüße Milano

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.01.2018 | 09:58

Klären Sie bitte bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit, inwieweit Sie noch Anspruch auf ALG 1 haben. Der Rententräger wird sicher bis zum Ablauf der befristeten Erwerbsminderungsrente eine Entscheidung treffen. Das Problem der Krankenversicherung ergibt sich dann eventuell nicht, weil Sie über den Rentenbezug bzw. den Bezug von ALG1 krankenversichert sind.

2 Antworten

Das fängt ja gut anam 02.01.2018 | 05:53
7mal Ihren Beitrag eröffnet. Nicht schlecht. Sie haben wohl ein sehr zittriges Händchen?!
Unwissendeam 02.01.2018 | 10:39
Hallo Milano, die Nahtlosigkeitsregelung des § 145 SGB III greift auch bei einem Antrag auf Weitergewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Stellen Sie also einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit und weisen Sie darauf hin, dass Sie sich für voll erwerbsgemindert halten und einen Weitergewährungsantrag beim Rentenversicherungsträger gestellt haben. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie ab 01.02.2018 eine Leistung erhalten, sollten sie den Antrag bei der Agentur jetzt schon stellen; die Agentur braucht auch ein wenig Vorlaufzeit. Sie müssen ja auch damit rechnen, dass Ihre Rente vielleicht nicht verlängert wird. Wenn Ihre Rente verlängert wird, kann sich übrigens der Antrag bei der Agentur für Arbeit trotzdem lohnen. Häufig ist das Arbeitslosengeld höher als die Rente, sodass Sie bei rückwirkender Verlängerung der Rente trotz Erstattungsanspruchs der Agentur unterm Strich etwas mehr Geld in der Tasche haben. Manchmal kann es auch von Vorteil sein, wenn die Rentenversicherung etwas länger braucht … :-) VG Unwissende
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