Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, werden nur unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Hiervon kann nach einer Gesamtdauer einer ununterbrochenen Befristung von 9 Jahren ausgegangen werden.
Eine Erwerbsminderungsrente aufgrund der Arbeitsmarktsituation wird immer nur befristet gezahlt.