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Experten-Antwort

Verlängerung EU-Rente/Arbeitspflicht?

von Petra Eva27.02.2012 | 14:30
3856 Ansichten
3 Antworten

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Bekomme seit 22 Jahren EU-Rente auf Zeit ,wieder verlängert bis 2015 ,jetzt also die 8. verlängerung. Vom Betrieb ,wo ich damals vor 1990 gearbeitet habe (also ein ruhendes Arbeitsverhältnis besteht) bekam ich Bescheid mich zu melden,da ich laut Rentenbescheid noch 2 Stunden arbeiten könnte. Mein gesundheitszustand ist nicht besser ,eher schlechter ... 1. Da die Rente von Arbeitsmarktlage und von krankheit abhängt muss ich nun stundenweise arbeiten gehen?,obwohl ich es nicht schaffe. und 2. Kann der Betrieb mich dann kündigen ,wenn ich es nicht tue? Meine Rente wird weitergezahlt bis 2015. Vielen Dank für Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.02.2012 | 14:56

Hallo Petra Eva ,

da Sie nach eigenen Angaben seit 22 Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit beziehen, kann diese nur wegen der Verhältnisse am Arbeitsmarkt bewilligt worden sein. Andernfalls hätte nach neun Jahren Zeitrentenbezug eine Dauerrentenentscheidung bzw. der Wegfall der Zeitrente getroffen werden müssen.

Durch die Vorschriften des § 102 in Verbindung mit § 314 b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) wird gewährleistet, dass für arbeitsmarktbedingte Ansprüche auf Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, die am 31.12.2000 bestanden, die Befristungsgrundsätze

des § 102 Absatz 2 SGB VI in der Fassung bis 31.12.2000 weiter gelten.

Da ein Arbeitsmarkt für Teilzeitkräfte z.Zt. nicht vorhanden ist, ist davon auszugehen, dass Versicherte mit einer unter vollschichtigen Leistungsfähigkeit wegen verschlossenem Arbeitsmarkt erwerbsunfähig sind.

Bzgl. arbeitsrechtlicher Konsequenzen auf Ihr ruhendes Arbeitsverhältnis, empfehlen wir Ihnen eine Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht bzw. eine persönliche Vorsprache in einem Service Zentrum der Deutschen Rentenversicherung.

2 Antworten

Anaam 27.02.2012 | 15:17
Das klingt doch nach Arbeitsmarktrente, dass Sie also nach Beurteilung der DRV 3 - 6 Stunden arbeiten können, wenn auch vielleicht in einer anderen Tätigkeit als früher. Wieso nach Rentenbescheid unter 2 Stunden? Wenn das stimmen würde, wäre es eine - inzwischen unbefristete - volle EM-Rente und nicht abhängig vom Arbeitsmarkt.
Krämersam 27.02.2012 | 16:43
Ihre gemachten Angaben sind widersprüchlich und können so nicht stimmen. Entweder bekommen Sie eine Arbeitsmarktrente und sind damit mehr als 3 aber unter 6 Stunden erwerbsfähig oder aber Sie bekommen eine alte EU-Rente ( nach altem Recht ) und wären demnach nur unter 2 Stunden erwerbsfähig. Bei der alten EU-Rente galten ja noch 2 statt 3 Stunden wie jetzt bei der EM-Rente. Das würde mit dem Angaben aus ihrem Rentenbescheid den Sie hier zitieren ja passen. Also was denn nun ?? Ob Sie jetzt der Aufforderung ihres AG nachkommen müssen oder nicht , ist letztlich eine - höchste interesssante - Frage aus dem Arbeitsrecht und nicht aus dem Rentenrecht. Darum wird ihnen diese Frage hier auch keiner rechtssicher beantworten können. Wenn Sie wirklich eine Arbeitsmarktrente bekommen , ( dafür spricht ja, das Sie diese immer wieder verlängern mussten und auch bis zur Altersrente weiter müssen ) sind Sie eben grundsätzlich bis unter 6 Stunden täglich erwerbsfähig. Bei einer vollen EU-Rente nach altem Recht eben bis zu 2 Stunden täglich. Das heisst ihr AG könnte diese Stundenanzahl durchaus - aus meiner Sicht - von ihnen jetzt auch einfordern. Kommen Sie dem nicht nach, drohen eben arbeitsrechtliche Konsequenzen , was hier konkrekt dann wohl hiesse : Kündigung. Selbige hätte auch vorm Arbeitsgericht mit grosser Wahrscheinlichkeit Bestand. Entweder hat ihr AG wirklich plötzlich dringenden Bedarf an ihrer Arbeitskraft ( das wäre aber sehr komisch nach jetzt 22 Jahren und damit jemanden der nicht mal ansatzweise im Beruf auch nur annähernd " Up-To-Date ist ... ) oder aber diese "Aufforderung " zum Arbeitsantritt ist ein Trick, um Sie wenn Sie dem nicht nachkommen dann recht problemlos kündigen zu können und damit " günstig " ( ohne Abfindung etc. ) loszuwerden. Wundert mich eh , das der ihr AG Sie als Karteileiche bereits seit 22! Jahren mit durchzieht und sich nicht schon längst von ihnen getrennt hat. So etwas gibt es eigentlich heute nicht (mehr). Ich rate ihnen jetzt dringend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und sich eingehend beraten und womöglich dann auch gegenüber ihrem AG vertreten zu lassen. Irgendwas ist da wohl " im Busche " wie es so schön heisst. Und Fehler können jetzt nur Sie machen und nicht ihr AG... Wenn Sie eine Teilzeittätigkeit - zumindest über 2 Stunden - dann dann wirklich aufnehmen würden , hätte dies auch wohl Konsequenzen für ihre EU-Rente und/oder ihre Arbeitsmarktrente. Je nach entsprechendem Hinzuverdienst würde diese auf ihre Rente auf jeden Fall dann angerechnet werden. Auch könnte die Arbeitsmarktrente dann komplett wegfallen , wenn Sie einen Teilzeitarbeitsplatz inne haben und die erlaubten Stundenanzahl überschreiten. Also auch in dieser Hinsicht sollten Sie schön vorsichtig sein.
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