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Experten-Antwort

Verlängerung Rente

von Gast13.03.2018 | 01:04
574 Ansichten
10 Antworten

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Hallo allerseits. Meine verlängerung der Rente steht an und ich habe die Befundberichte und die Honorarabrechnungen selbst ausgedruckt und von meinen beiden Ärzten ausfüllen lassen. Ich kenne meine Ärzte seit jahren und weiß, das die sich lange Zeit lassen mit dem ausfüllen von Berichten. Jetzt lese ich, das solche Berichte und Honorarabrechnungen nur auf anforderung von der DRV ausgefüllt werden sollen. War das ein Fehler meinerseits und ich bekomme ärger? Wie sollte ich jetzt vorgehen? Nette Grüße

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wichtig ist, dass der Antrag auf Weitergewährung der Rente rechtzeitig gestellt worden ist, was bei Ihnen der Fall ist.

Normalerweise fordert der Mediziner die für ihn erforderlichen Befundberichte selbst an, die er von Ihren behandelnden Ärzten benötigt.

Da Sie jetzt selbst aktuelle Befundberichte von Ihren Ärzten haben, können Sie diese zu Ihrem Weitergewährungsantrag nachreichen, falls noch nicht geschehen.

Evtl. muss der Mediziner der DRV dann gar nichts mehr selbst anfordern.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wichtig ist, dass der Antrag auf Weitergewährung der Rente rechtzeitig gestellt worden ist, was bei Ihnen der Fall ist.

Normalerweise fordert der Mediziner die für ihn erforderlichen Befundberichte selbst an, die er von Ihren behandelnden Ärzten benötigt.

Da Sie jetzt selbst aktuelle Befundberichte von Ihren Ärzten haben, können Sie diese zu Ihrem Weitergewährungsantrag nachreichen, falls noch nicht geschehen.

Evtl. muss der Mediziner der DRV dann gar nichts mehr selbst anfordern.

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8 Antworten

Gästeam 13.03.2018 | 06:58
Das war ein sehr großer Fehler Ihrerseits und Sie bekommen womöglich Ärger. Die beste Vorgehensweise wäre, halten Sie die Füße still und lassen Sie sich den Verlängerungsantrag zuschicken. Mfg
=//=am 13.03.2018 | 09:46
Keine Sorge, Sie bekommen keinen Ärger mit der DRV. Es stimmt nicht immer alles, was so geschwätzt wird. Wann fällt Ihre Rente denn weg? Sobald Sie den Vordruck "Antrag auf Weiterzahlung der Rente" von der DRV zugesandt bekommen (ca. 5 Monate vor Wegfall), schicken Sie ihn umgehend zusammen mit dem Befundbericht an die DRV.
Gastam 13.03.2018 | 10:00
Rente endet am 30.06. Der Antrag ist samt den Berichten mit dem Sovd anfang März schon raus. Nur die Sache mit den Befundberichten und den Honorarbögen macht mir Kopfschmerzen. Gruß
Rentenschmiedam 13.03.2018 | 12:50
Hallo und Mahlzeit! Tja das ist der Nachteil an dieser elendigen Online-Antrag-Runterladerei ohne entsprechendes Hintergrundwissen. Wer bestellt bezahlt so der Grundsatz, d.h. wenn die RV vielleicht diese Berichte überhaupt nicht gebraucht hätte, z.Bsp. bei voller EM wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt, da gibt es u.U. nämlich gar keine Arztvorlage, dann werden Sie die Berichte u.U. selbst bezahlen müssen. Ich empfehle allen Versicherten wärmstens die Finger von den Online-Anträgen aus dem stillen Kämmerlein zu lassen und die Anträge in den Auskunft- und Beratungsstellen der RV, von einem Versichertenberater oder -ältesten der RV oder beim Versicherungsamt der Wohnortgemeinde aufnehmen zu lassen. Dann ist i.d.R. alles wichtige beantwortet, die notwendigen Unterlagen sind dabei oder benannt und evtl. beteiligte Dritte Stellen (Krankenkasse) haben ihre Nachricht bekommen. Es leuchtet ja wohl auch ein, dass ein vollständiger Antrag ein schneller Antrag ist ansonsten dauert`s halt ein paar Wochen länger. Beste Grüsse
Schorscham 13.03.2018 | 13:48
Und wer bezahlt die Arzt-Honorare, wenn diese Befundberichte aus Sicht der gar nicht erforderlich waren? Private Versicherer würden dankend ablehnen! MfG
Gastam 13.03.2018 | 10:51
Also entstehen mir keine nachteile, weil ich die Befundberichte samt Honorarbögen in Eigenregie ausgedruckt und von meinen Ärzten ausfüllen lassen habe? Ich habe den Weiterbewilligungsantrag mit den Befundberichten von meinen 2 Ärzten anfang März abgeschickt. Da bei dem Antrag keine Befundberichte beigefügt waren, könnte es passieren, dass ich die Gebühren für die Befundberichte aus eigener Tasche zahlen muss? Gruß
Gastam 13.03.2018 | 13:58
Der Berater im Onlinechat der DRV schrieb: Es enstehen Ihnen keine Nachteile. Sie müssen die Befundberichte ggf. selbst bezahlen. Gruß
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