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Experten-Antwort

verlängerungsantrag em-rente

von swantje07.10.2014 | 17:45
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7 Antworten

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hallo, ich habe heute ein schreiben von der drv bund gekriegt, datiert auf den 01.01.2014, dass ich innerhalb von 4 wochen meinen verlängerungsantrag für die em-rente einreichen soll. meine em-rente ist befristet bis 31.03.2015. erscheint mir sehr früh,aber mit welcher bearbeitungszeit ist zu rechnen? erfahrungswerte? es könnte ja sein, dass ein gutachten nötig ist. wie ist das dieses jahr noch schaffbar? es kommen ja die vielen feiertage zum jahresende. auf die bewilligung des erstantrags habe ich 3 monate gewartet. geschah nach aktenlage, ohne begutachtung. danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo swantje,

selbst als Experten können wir Ihnen nicht sagen, wie lange die Verfahrensdauer sein wird. Allerdings, wenn Ihr Rententräger sie nunmehr angeschrieben hat, dann sollten sie durchaus in der nächsten Zeit Ihren Verlängerungsantrag auch stellen. An einer Wahrscheinlichkeitsschätzung wollen wir uns hier im Forum nicht beteiligen. Diese würde Ihnen auch nicht weiterhelfen.

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6 Antworten

Rentnerinam 07.10.2014 | 19:11
Hallo Meine Befristung lief damals noch bis 31.7. und ich erhielt Anfang Februar den Verlängerungsantrag, den ich umgehend ausfüllte und dem ich alle hinzugekommenen Befunde und Berichte in kopieform beilegte. Kurz darauf war ich in einer fünwöchigen Schmerzklinik-Maßnahme, was ich der DRV gleichzeitig mitteilte, damit ggf. der Befundbericht hinzugezogen werden konnte. So geschah es auch und ich erhielt Anfang Mai bereits die Nachricht, dass meine befristete EMR mit Datum 1.8. nun auf unbestimmte Dauer verlängert wird. Von daher möchte ich Ihnen sagen, wenn sie ausreichend Unterlagen seit der letzten Feststellung vorliegen haben, dann reichen Sie schon alles ein und warten nicht bis ins neue Jahr hinein. Viel Erfolg wünscht Ihnen die Rentnerin
W*lfgangam 07.10.2014 | 19:05
Hallo swantje, 6 Monate vor Ablauf ist ok, empfehle ich meinen Kunden auch immer. 3-4 Monate vorher könnte reichen, kann aber auch schon knapp werden (der med. Dienst der DRV ist überlastet; der eigene Arzt zur Begutachtung aufgefordert macht erst mal 6 Wochen Urlaub, bevor er dann endlich das schriftliche Gutachten 2 Monate später fertigt; ein Zweitgutachten ist erforderlich...). Kann bei Ihnen auch wieder so sein, wie beim Erstantrag, dass in 4 Wochen der Weiterbewilligungsbescheid vorliegt. Gruß w.
swantjeam 07.10.2014 | 20:57
Danke! Kann das eigentlich passieren, dass schon beim 2.Rentenantrag eine unbefristete Rente bewilligt wird oder ist das eher selten? War das bei jemandem so? Habe erst einen Rentenzeitraum hinter mir von 1 Jahr 8 Monate. Ist die Wahrscheinlichkeit auf Bewilligung beim Verlängerungsantrag höher?
W*lfgangam 07.10.2014 | 22:00
Hallo swantje, die Nichtweiterbewilligung der EMRT nach Erstantrag ist genauso hoch wie die Weiterbewilligung. Genauere Zahlen dazu dürften sich im Statistik-Portal der DRV verstecken - wenn überhaupt. 'Gefühlt' werden 75 % der Zeitrenten weiter bewilligt ...auf Gefühle soll man sich allerdings nicht verlassen! Eine Dauerrente im 2. Anlauf? ...eher unwahrscheinlich. Antworten auf Ihre Frage werden Ihnen nicht weiterhelfen, da Ihre individuelle/gesundheitliche Situation ausschlaggebend ist ...wenn Sie bis zur Entscheidung ruhiger schlafen wollen: 'Alles wird gut' ;-) ...ja ich weiß, dass Sie in einer beschissenen Lage sind, wo Witze sicher überflüssig sind, und daher die Zeit einfach abwarten müssen - insofern ist die lange Vorlaufzeit schon gut. Gruß w.
cornwellam 07.10.2014 | 21:50
Ja so War es bei mir. Es wurde ein Gutachten gemacht. Kurz nach dem das passiert ist hatte ich nach nur 2 Jahren die unbefristet Rente
Rentnerinam 07.10.2014 | 22:23
Hallo ich glaube, dass niemand Ihnen die Frage der Wahrscheinlichkeit (daher kommt wohl auch der Ausdruck) hundert Prozent genau beantworten kann. Es bleibt einfach "wahrscheinlich" eine Patt-Situation, ob positiv oder negativ beschieden wird und was davon im Verlängerungsverfahren häufiger erfolgt. Ein Rentenzeitraum von zunächst 1 Jahr und 8 Monaten ist nicht unbedingt ein langer Zeitrahmen bei der Erstbewilligung. Ist Ihnen bekannt, warum lediglich dieser verhältnismäßig kurze Zeitrahmen beschieden wurde, dafür aber in einem schnellem Antragsverfahren zur Bewilligung kam? Liegt bei Ihnen eine Erkrankung vor, wo man diagnostisch und auch prognostisch lediglich mit einem kurzen Zeitrahmen einer Leistungsminderung rechnen konnte und eine Besserung nicht auszuschließen war/ist? Vielleicht können Sie, anhand der damaligen Befundberichte, wonach ja nach Aktenlage beschieden wurde, und deren Aussagen über die damals festgestellte Leistungsminderung, einen zeitlichen Rahmen für die Zukunft erkennen/erlesen/ersehen. Auch bei mir wurde, wie oben geschildert, nach einer zunächst dreijährigen Zeitrente im Verlängerungsverfahren die Rente auf unbestimmte Dauer, längstens bis zur Altersrente, ausgesprochen. Tragen sie Ihre Befundberichte der letzten Zeit zusammen und stellen Sie den Verlängerungsantrag. Wie am Ende daraus beschieden wird, werden Sie dann für sich sehen. Eines darf ich aber auch einmal schützend vorweg nehmen: Es ist nicht immer schlimm, über einen Gutachter erneut das Restleistungsvermögen feststellen lassen zu müssen. Haben Sie davor nicht jetzt schon Panik. Das sagt Ihnen eine Rentnerin die neun Gutachten hinter sich hat und nur einmal an einen sehr frechen Stationsarzt als "Schlechtachter" in einer DRV-Klinik geraten ist.
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