Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Verlängerungsantrag EU-Rente

von Marlies17.04.2010 | 18:26
3627 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, wenn ich in Kürze den Verlängerungungsantrag meiner befristeten EU-Rente stelle muß ich mir vorher Befundberichte b.z.w.ärtzl. Einschätzung meiner Erwerbsmindrung besorgen. Oder fordert die RV das von sich aus an. Im Voraus vielen Dank!

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Marlies,

nein - Sie müssen von sich aus vorher keine Befundberichte oder Einschätzungen Ihrer Ärzte besorgen. Wenn Sie alle aktuell behandelnden Ärzte angeben, dann wird der Rentenversicherungsträger entscheiden, welche Unterlagen angefordert werden. Wenn Ihnen aktuelle ärztliche Unterlagen bereits vorliegen, können Sie diese natürlich beifügen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo "Datenschutz",

ich habe lediglich eine konkrete Antwort auf die konkrete Frage von Marlies gegeben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich nicht auf eine Diskussion zu den von Ihnen aufgeworfenen Themen einlasse - dafür ist dieses Forum einfach nicht der richtige Ort.

23 Antworten

Datenschutzam 17.04.2010 | 18:35
Hallo Marlies, wenn Sie sicher gehen wollen, dass nichts schief geht, sollten Sie sich die Akte des med. Dienstes der DRV kopieren (Digitalkamera), denn da ist alles gesammelt, was der hat. Müssen die Ihnen gestatten. Das Antragsformular R120 finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18860/SharedDo… In diesem Formular ersetzen Sie das Wort ...-Unterlagen durch Befundberichte und Auskünfte. Und bei Rentenversicherungsträger fügen Sie "ärztlicher Dienst des" ein, sonst kann es Ihnen passieren, daß die kompletten Arztaufzeichnungen all Ihrer Ärzte bei der Sachbearbeitung der DRV landen. Die wollen immer alles. Und nach dem Hinweis zu § 76 SGB X schreiben Sie, dass Sie widersprechen. Nachteile kann Ihnen die DRV nicht zufügen. Sie vermeiden aber Nachteile, die durch unkontrollierten Datenaustausch im Sozialsystem entstehen können. Wenn ein anderer Versicherngsträger die Daten braucht. wird der sich schon melden. Mit der Kopie der Gutachtenakte gehen Sie zu Ihren Ärzten und lassen sich die Befundberichte erteilen. Die fügen Sie dann aufgelistet dem Antrag bei, im verschlossenen Umschlag mit Aufschrift "Nur für den ärztlichen Dienst" und lassen sich von der DRV Geschäftsstelle den Eingang auf Kopien bestätigen. Dann kann eigentlich nichts mehr schief gehen und Sie haben die volle Kontrolle. Wird hier zwar einige neugierige "Hobby-Experten" auf die Palme bringen, aber Sachbearbeiter müssen nun mal nicht alles wissen.
Datenschutzam 17.04.2010 | 21:23
Hallo Wolfgang, Leidensdruck ist falsch. Richtig ist umfassende Auswertung der SG, LSG und BSG Urteile. So manchem Rentner wurde der eigene Dr. zum Problem. Amtsermittlungsgrundsatz ist richtig, wird aber nicht von allen DRV-Ablegern korrekt angewendet. Durch Vorlegung von Befundberichten, selbstverständlich ohne Angabe der Diagnosen, kann man der RV durchaus Beine machen. Was die Formulare betrifft, so steht es natürlich jederman/frau frei, sich per Unterschrift unter den Antrag ohne Änderungen selbst zu entmündigen und die Sachbearbeiter zum Vormund zu bestellen. Hinterher ist aber der Jammer und der Leidensdruck in den Gerichtsverfahren einschließlich des Hartz IV-Bezugs umso größer. schönen Sonntag
Wolfgangam 17.04.2010 | 20:05
Hallo Marlies, nein, Sie müssen keine Befundberichte 'extra' beschaffen. Es reicht in dem Verlängerungsantrag auf die aktuellen ärztlichen Behandlungen zu verweisen - die DRV ermittelt von Amtswegen, was sich verändert hat/fordert die Gutachten an. Die Antwort von Datenschutz ist zwar sehr interessant - digital 0 1 2 4 8 ff. ebend - zeugt aber auch von erhöhtem Leidensdruck. Gruß w. ...bei 'normalem' weiter bestehendem Krankheitbild/Minderung der Erwerbsfähigkeit dürfte es seitens der Rentenversicherung keine Probleme zur Weiterbewilligung geben.
Stefanam 18.04.2010 | 14:48
Ihr Hinweis mit der Digitalkamera ist natürlich zutreffend, jedoch wäre meiner Meinung nach ein Hinweis auf Kopien zur Vervollständigung hilfreich (in etwa so : Sie können sich Kopien aller für Sie wichtigen Seiten (auf Wunsch auch alle Seiten) erstellen lassen. Hierfür sind i.d.R. 0,50 EUR pro Seite als Kopiergebühr zu zahlen. Sollten Sie diese Kosten nicht übernehmen wollen, können Sie auch Ihre Digitalkamera mitnehmen und die Seiten abfotografieren. Ich vermute viele Leute wollen lieber die Kopien, da es für viele Menschen angenehmen ist von Papier zu lesen.
Datenschutzam 18.04.2010 | 15:54
Selbstverständlich kann man sich Kopien erstellen lassen, aber wie Sie richtig sagen, kosten die einen happigen Betrag. Die Fotos der Digikamera kann man übrigens am häuslichen PC auch ausdrucken. Was man denn nun macht und mit welcher Begründung ist doch letztendlich egal. Allerdings sollte man nicht auf die Idee kommen die Bilder per e-mail zu verschicken.
Hans Krömeram 18.04.2010 | 20:14
@Marlies will doch erst den Verlängerungsantrag stellen. Das schon zu dem Zeitpunkt Akteneinsicht hier vorgeschlagen wird ist doch völlig weltfremd . Akteneinsicht ist erst dann ein Thema, wenn der Antrag abgelehnt würde und man in den Widerspruch geht.
Stefanam 18.04.2010 | 21:30
Ich denke einfach dass viele Menschen lieber 10-20 EUR für die Kopien zahlen als diese abzufotografieren und daheim auszudrucken. Das muss nicht stimmen, da ich hier nur meine Erfahrungen und meinen Bekanntenkreis kenne. Und dass Kopien nicht kostenlos sind, ist meiner Meinung nachvollziehbar.
Datenschutzam 18.04.2010 | 21:25
Wer nicht weiß, was die Behörde über einen weiß, kann auch keine Fehler vermeiden. Deshalb ist eine Akteneinsicht sehr sinnvoll, besonders im Hinblick auf das Gutachten des sozialmedizinischen Dienstes. Die medizinische Begründung für die Befristung dürfte schon interessant sein. Manchmal findet man auch Ablehnungsgründe. Oder man kann dafür sorgen, das unrichtige Daten gelöscht bzw. gesperrt werden. Ansonsten gilt wie immer: Vorbeugen ist besser als Heilen.
Stefanam 18.04.2010 | 23:24
Wobei zu berücksichtigen ist, dass das Recht auf Akteneinsicht erst mit Beginn des Verfahrens besteht (also ab Antragsstelung), zuvor steht es im Ermessen der Behörde ob Akteneinsicht genehmigt wird. Es ist somit zu empfehlen zuerst den Antrag auf Weiterzahlung zu stellen und dann sofort Akteneinsicht zu beantragen. Nach erfolgter Akteneinsicht können dann der Befundbericht und ggf. weitere Unterlagen bzw. Stellungnahmen eingereicht werden.
Datenschutzam 19.04.2010 | 07:21
Das Akteneinsichtsrecht wird nicht mit Beendigung des Verwaltungsverfahren z.B. durch Rechtskraft des Verwaltungsaktes beendet. Näheres können Sie § 25 SGB X entnehmen. Solange eine Akte existiert, hat der Betroffene auch Akteneinsichtsrecht. Wie anders sollte er denn z.B. Löschungsansprüche durchsetzen können? Beispiel: KK hat sich illegal euinen Reha-Entlassungsbericht organisiert oder erhalten?
Jonasam 19.04.2010 | 08:33
Hallo Datenschutz! Leiden Sie unter Verfolgungswahn? Glauben Sie das bei der Rentenversicherung nur Verbrecher beschäftigt sind? Wenn ich Ihre Beiträge lese, muss ich mir nur an den Kopf fassen. Sie unterstellen jedem, das er Ihre Daten oder die Daten anderer missbraucht. Ich glaube, Sie leben in einer anderen Welt. Die Sachbearbeiter haben überhaupt kein Interesse, sich mit den einzelnen Krankheiten der Kunden zu beschäftigen, dafür ist schließlich der ärztliche Dienst im Hause der RV-Träger da. Zudem will Ihnen kein Beschäftigter was böses. Im Gegenteil, Sie sind verpflichtet Sie nach besten Wissen und Gewissen zu beraten und Ihnen auskünfte zu erteilen. Meine Empfehlung an Marlies: Antrag R120 ausfüllen, absenden und fertig. Lassen Sie sich nicht von solchen Verrückten irre machen. MfG Jonas
Datenschutzam 19.04.2010 | 08:24
Sehr geehrte Expertin, Sie und die DRV übersehen die klare gesetzliche Formulierung in § 60 SGB I "Tatsachen und Auskünfte" und § 100 SGB X "Auskünfte". Das BSG hat eindeutig entschieden, daß Unterlagen mehr sind als Auskünfte. Niemand ist deshalb verpflichtet der Überlassung von Unterlagen zuzustimmen. Dass die Antragsteller mit den Formulierungen in den Antragsvordrucken über den Tisch gezogen werden, also mehr liefern sollen als erforderlich, ist allzu offensichtlich. So sind Diagnosen Meinungen und keine Tatsachen. Die DRV fragt jedoch danach, obwohl die oft falsch sind.
Datenschutzam 19.04.2010 | 09:17
Sehr geehrte Expertin, eine korrekte Beratung sieht anders aus: § 14 Beratung Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind. Dem sollten die Leistungsträger folgen. Deshalb geht es (mir) auch nicht um Diskussion.
Murmeltieram 19.04.2010 | 09:13
..einfach nur noch lächerlich. Aber das hat doch mittlerweile jeder Leser gemerkt, diese affigen Beiträge vom "Ich misstraue jedem-alle sind so böse" Psycho hier nur noch der Belustigung dienen sollen. Den Unsinn nimmt doch niemand mehr Ernst.
FBIam 19.04.2010 | 09:51
Kann es sein, dass Sie unter "Vorsicht" schon des öfteren solchen Unsinn, wie alle Mitarbeiter der DRV sind potenzielle Datenschutzverletzer verbreiten?
Trolljägeram 19.04.2010 | 09:58
@Datenschutz ist schwer Daten gestört. Seine Daten im Kopf sind völlig ducheinander. Er ist doch ein Forentroll. Einfach ignorieren und nicht drauf eingehen und antworten. So wird jedes Forum solche Vollpfosten schnell los.
NA das ist doch superam 19.04.2010 | 10:08
Da können die DRV Berater aber froh sein...
Mobberjägeram 19.04.2010 | 10:02
Kaum hat der Alltag in den Büros der DRV begonnen, sind auch schon wieder die Mobber losgelassen. Wie gut, dass unsereins sich nicht von den DRV-Beratern beraten lassen muß. Ein Blick in die einschlägigen Gesetze und Kommentare in den Bibliotheken der Uni bewahrt vor so manchem Schaden, den Mobber wie Sie anrichten können.
Datenschutzam 19.04.2010 | 18:34
Wohl kaum, weil unsereins sich das Vergnügen gönnt ab und an mal einen von denen wegen Falschberatung zu greifen. Ist schon schlimm festzustellen, wie schlecht die "Kunden" bedient werden, die die Gehälter der Berater finanzieren.
Achsoooooam 19.04.2010 | 20:56
Wohl kaum, weil unsereins sich das Vergnügen gönnt ab und an mal einen von denen wegen Falschberatung zu greifen. Ah,ich verstehe.Das sind dann die Kunden,bei denen man sich an den Kopf fasst.weil sie gar nichts verstehen,trotz 24 Semester Studium. Aber sowas muss es ja auch geben,ne.Kann ja schliesslich nicht jeder intelligent sein :-)) Es muss auch immer einen geben,der nix kann,nix weiss,aber denkt das er alles kann und alles weiss.
Kostenam 20.04.2010 | 07:56
Sie sehen das völlig richtig. Die Herrschaften fassen sich an den Kopf und können nicht begreifen, warum die Aufsichtsbehörde Ihnen vorschreibt, dass die geliebte Verwaltungspraxis sofort zu ändern ist. Allerdings sind diese an den Kopffasser nicht in der Lage zu begreifen, dass sie die Kostenverursacher sind, aufgrund intellektueller Defizite.
Achsooooam 20.04.2010 | 08:24
Vielen Dank. Sie kennen also diese furchbaren Besserweisser auch.Mir tun immer die armen Ehefrauen leid, die dann selber immer die Augen verdrehen und sich für Ihre Alleswisser/Alleskönner schämen. Man selber muss diese Selbstgerechten Superhelden ja nur ein paar Minuten ertragen,aber die armen Frauen haben die ja Ihr restliches Leben an der Backe.Das ist wirklich schlimm.
GANZ SCHLIMM!!!!!am 20.04.2010 | 15:09
Wohl kaum, weil unsereins sich das Vergnügen gönnt ab und an mal einen von denen wegen Falschberatung zu greifen. ..wie krank muss ein Mensch sein, das er solch eien Einstellung hat. Das ist mehr als nur krank. ( Es ist OK, das man eine, wenn sie so sein sollte, falsche Beratung kritisiert u richtigstellt,aber das man "SPASS daran hat..sich einen zu greifen."..da dreht sich mir der ...Abschaum nennen wir sowas,unterstes Niveau!!) Das sind auch die stark verbitterten, die hinter dem Fenster sitzen und die Leute wg Falschparken notieren,die einfach nur kurz halten um eien Brief einzuwerfen oder ein Brötchen zu kaufen. Schlimm wie verbittert und geistig zurückentwickelt Menschen sein können.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026