Hallo Marlies,
wenn Sie sicher gehen wollen, dass nichts schief geht, sollten Sie sich die Akte des med. Dienstes der DRV kopieren (Digitalkamera), denn da ist alles gesammelt, was der hat. Müssen die Ihnen gestatten.
Das Antragsformular R120 finden Sie hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18860/SharedDo…
In diesem Formular ersetzen Sie das Wort ...-Unterlagen durch Befundberichte und Auskünfte.
Und bei Rentenversicherungsträger fügen Sie "ärztlicher Dienst des" ein, sonst kann es Ihnen passieren, daß die kompletten Arztaufzeichnungen all Ihrer Ärzte bei der Sachbearbeitung der DRV landen. Die wollen immer alles.
Und nach dem Hinweis zu § 76 SGB X schreiben Sie, dass Sie widersprechen. Nachteile kann Ihnen die DRV nicht zufügen. Sie vermeiden aber Nachteile, die durch unkontrollierten Datenaustausch im Sozialsystem entstehen können. Wenn ein anderer Versicherngsträger die Daten braucht. wird der sich schon melden.
Mit der Kopie der Gutachtenakte gehen Sie zu Ihren Ärzten und lassen sich die Befundberichte erteilen.
Die fügen Sie dann aufgelistet dem Antrag bei, im verschlossenen Umschlag mit Aufschrift "Nur für den ärztlichen Dienst" und lassen sich von der DRV Geschäftsstelle den Eingang auf Kopien bestätigen.
Dann kann eigentlich nichts mehr schief gehen und Sie haben die volle Kontrolle.
Wird hier zwar einige neugierige "Hobby-Experten" auf die Palme bringen, aber Sachbearbeiter müssen nun mal nicht alles wissen.