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Experten-Antwort

Verlängerungsantrag EWR

von Nick28.09.2016 | 12:42
2659 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forum, ich beziehe befristet bis zum 31.03.2017 eine Erwerbsminderungsrente. Die möchte ich verlängern. Meine Frage, wann muss oder sollte man den Verlängerungsantrag stellen? Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nick,

wir empfehlen Ihnen, ca. 3-4 Monate vor dem Wegfallzeitpunkt Ihrer Rente, einen Antrag auf Weiterzahlung zu stellen. Dies kann mit dem Vordruck R 120 erfolgen, den Sie von der Homepage der deutschen Rentenversicherung herunterladen können. Alternativ ist es auch möglich, den Antrag formlos zu stellen.

Auf jeden Fall sollte eine Begründung angegeben werden, z.B. gesundheitliche Einschränkungen und auch die aktuell behandelnden Ärzte mit Anschrift und Angabe der jeweiligen Fachrichtung.

Ebenfalls sollte mitgeteilt werden, wenn Sie Leistungen von öffentlichen Stellen zusätzlich zur Rente erhalten. Dabei bitte auch die vollständige Anschrift sowie das Aktenzeichen angeben.

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6 Antworten

Michaam 28.09.2016 | 13:31
Hallo, Sie bekommen normalerweise ca. 4 Monate vorher den Verlängerungsantrag zugeschickt. Ich würde aber ca. 6-7 Monate vorher den Antrag stellen. Sie wollen ja schließlich, daß das Geld wieder pünktlich auf Ihr Konto ist. Alles Gute und auf eine erfolgreiche Verlängerung. Gruß
W*lfgangam 28.09.2016 | 20:32
Hallo Nick, sofort! Kein Flax, wenn Sie dazu noch einen Termin in der nächsten Beratungsstelle vereinbaren wollen ...da können die schon bis Weihnachten alles voll haben. Alternativ finden Sie hier den passen Vordruck, der ist eigentlich recht simpel: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
Nickam 29.09.2016 | 12:23
Vielen Dank für die Antworten. Allerdings frage ich mich nun, ob sofort der Antrag zu stellen ist wie Wolfgang rät oder erst 3-4 Monate voher? Ich würde nun im Dezember den Antrag stellen
Nickam 29.09.2016 | 12:35
Also würde eine Antragstellung im Dezember genügen? Wo gebe ich in dem Bogen R210 gesundheitliche Einscchränkungen an? Oder muss ich hierfür den Bogen 215 nutzen?
W'*lfgangam 29.09.2016 | 20:28
Hallo Nick, Sie können natürlich die Zeit vertrödeln wie Sie wollen - wenn gerade Ihre DRV/der med. Dienst einen Arbeitsstau bis Sommer 2017 hat ...warten Sie ruhig noch ein wenig länger, bis die befristete EMRT ausläuft und kein Geld mehr fließt ;-) > Wo gebe ich in dem Bogen R210 gesundheitliche Einscchränkungen an? Der R0210 ist nicht mehr Bestandteil des Weiterzahlungsantrags, das ist alles aus dem 1. Antrag bekannt und daher überflüssig. Im R0120 werden Sie nur nach Veränderungen befragt ...'mir geht’s besser / gleich 'bescheiden' / noch schlimmer – dann nämlich kurze Beschreibung, was sich verschlechtert hat. Den R0215 können Sie nutzen, ist aber freiwillig ...ob der med. Dienst darin einen Nutzen erkennt, stell ich mal hinten an. Entscheiden Sie selbst, ob Sie anhand der dortigen Fragen Chancen für sich sehen, die EM-Rente wieder verlassen zu wollen? – was letztendlich Inhalt dieses Fragebogens ist/wie komme ich da wieder raus! Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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