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Experten-Antwort

Verlängerungsantrag und Befundberichte

von Daniela Müller24.07.2017 | 19:53
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16 Antworten

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Ich beziehe eine Teil-EMR und habe Ende Juni einen Verlängerungsantrag gestellt. Mein ehrenamtlicher Rentenberater hatte mir damals gesagt, dass ich diesen 1/2 Jahr vor Ablauf stellen soll und somit haben wir dies getan. Nun erhalte ich von der DRV ein Schreiben, in dem 4 Befundberichte gefordert werden und zwar sollen diese innerhalb von 14 Tagen wieder bei der DRV sein. Nun frage ich mich, warum ich in dem Verlängerungsantrag für die Ärzte, die mich in der letzten Zeit behandelt haben, Schweigepflichtsentbindungen unterschrieben habe, wenn ich die Berichte selber beibringen soll. Da ich unter starken Depressionen leide, fälllt mir mein Alltag schon sehr schwer, ich weiß gar nicht, wie ich das alles managen soll. Dann soll ich Befundberichte von Fachärzten beibringen, die ich gar nicht aufgesucht habe (man fordert einen Befundbericht eines HNO-Arztes, es war immer ein MKG Arzt zuständig). Auch ist es mir nicht möglich, die Frist von 14 Tagen einzuhalten, da meine mich hauptsächlich behandelnde Fachärztin ab heute genau 3 Wochen im Urlaub ist. Wie soll ich hier reagieren, bzw. vorgehen um keine Nachteile zu erleiden? Danke und viele Grüße D. Müller

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aus welchen Gründen der Rentenversicherungsträger Sie angeschrieben hat die Befundberichte einzureichen, kann hier im Forum nicht geklärt werden. Sie sollten sich an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter wenden und nachfragen, warum die Befundberichte nicht direkt vom Rentenversicherungsträger von den Ärzten angefordert werden.

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15 Antworten

W*lfgangam 24.07.2017 | 20:11
Zitat von Daniela Müller anzeigen
Hallo Daniela Müller, zunächst ist das 'Standardverfahren' der DRV - wir lassen mal den/die Versicherten für uns arbeiten ...meist der effektivste Weg. Wenn Sie sich selbst nicht in der Lage sehen - zumal innerhalb der engen Fristen - teilen Sie Ihrer DRV die Gründe dafür mit, warum Sie das nicht können und verweisen nochmal auf die Schweigepflichtentbindung, wonach sich die DRV von allen Ärzten die für Ihren Weiterzahlungsantrag erforderlichen Gutachten selbst beschaffen darf/sollen ...Standardanfragen sind schneller an Sie 'gestrickt', als sich der MA-DRV individuell an jeden Medicus wenden muss ;-) Noch ist 'Luft' bis zum Ende der befristeten EMRT, das wird schon ... Gruß w.
Daniela Mülleram 24.07.2017 | 20:53
Hallo w., danke für die nette Antwort. Das merkwürdige bei der Sache ist, dass meinem Verlängerungsantrag ein 42 seitiges Gutachten beilag, aus dem meine Defizite expliziet hervorgehen. Im Rahmen einer Schwerbehinderungsklage wurde ich vor 2 Monaten von einem gerichtlich bestellten Gutachter 2 Stunden lang zu allen körperlichen un psychischen Krankheiten begutachet. Da dies zufälligerweise der selbe Gutachter war, der mich 1 Jahr vorher im Auftrag der DRV zum Erhalt der Rente begutachet hat, habe ich dieses Gutachten mitgeschickt. Mir war klar, dass Schwerbehinderung und Rente zwei Paar verschiedene Schuhe sind, da dieses Gutachten aber sehr aufschlussreich ist, habe ich es beigelegt. Und nun will man noch 4 Befundberichte....... Kann natürlich sein, dass diese wirklich das Standartvorgehen eines Sachbearbeiters ist???? Ich möchte natürlich nicht, dass mir wegen fehlender Mitwirkung ein Nachteil entsteht? Viele Grüße D. Müller
Daniela Mülleram 24.07.2017 | 21:05
Hallo Wolfgang, haben Sie damit auch Ihre Erfahrungen gemacht? Viele Grüße Daniela
Daniela Mülleram 24.07.2017 | 21:05
Hallo Wolfgang, haben Sie damit auch Ihre Erfahrungen gemacht? Viele Grüße Daniela
Daniela Mülleram 24.07.2017 | 21:36
Hallo Wolfgang, dann werde ich das morgen mal so machen und dem Sachbearbeiter einen Brief schreiben. Ich hatte mir schon ganz viele Gedanken gemacht, wie es nun weitergehen soll und wie ich das alles hin bekommen kann. Ist nicht so einfach mit einer psychischen Krankheit, die bei Belastungen von aussen noch schlimmer wird. Ganz herzlichen Dank und ich hoffe, dass der Sachbearbeiter dadurch nicht verärgert sein wird. Viele Grüße D. Müller
Daniela Mülleram 24.07.2017 | 21:50
Hallo Wolfgang, ich habe da noch eine Frage an Sie, wenn Sie auf der anderen Seite sitzen, haben Sie bestimmt eine Antwort darauf. Habe ja nun Ende Juni den Verlängerungsantrag gestellt, bekam ca. 10 Tage später die Eingangsbestätigung und am letzten Samstag nun die Aufforderung für die Befundberichte. Mich würde interessieren, wer diese Entscheidung zu den Befundberichten trifft? Ist es der Sachbearbeiter, der diese anfordert oder war mein Antrag schon beim medizinischen Dienst der DRV und dieser fordert diese Berichte an? Wäre dankbar für IHre Antwort, damit ich dieses Vorgehen ein bisschen besser verstehen kann. Danke und herzliche Grüße Daniela Müller
Doktor Psychoam 25.07.2017 | 01:11
Zitat von W*lfgang anzeigen
haben Sie damit auch Ihre Erfahrungen gemacht? /quote]Nein. Ich sitze auf der anderen Seite vom Schreibtisch und erkläre Ihnen nach bestem Erfahrungswissen, wie Ihr optimaler Weg sein kann. Ihr ehrenamtlicher Rentenberater könnte natürlich auch eine weitere Hilfe sein - haben Sie den schon mal zur aktuellen Situation befragt? Nein? (dann wären Sie ja nicht hier ;-)), lassen Sie das ...das weiß der grundsätzlich nicht ... Gruß w.
Ganz ruhig, @W*lfgang, kein Grund zum nervös werden.;-)
Schadeam 25.07.2017 | 07:52
Liebe Diana Müller, das was Sie wissen wollen kann Ihnen höchstens die Sachbearbeitung Ihres RV Trägers beantworten. Jeder Träger hat da etwas unterschiedliche Arbeitsweisen, deshalb lassen sich von außen nur Vermutungen anstellen - die bringen Ihnen aber überhaupt keinen Nutzen.
Isoldeam 25.07.2017 | 09:01
Zitat von Daniela Müller anzeigen
Hallo Daniela, wie hier schon geschrieben wurde, ist dies ein üblicher Vorgang, dass Befundbefichte angefordert werden, die der Antragsteller selbst organisieren soll. Und dies innerhalb kurzer Zeit. Bei mir sogar innerhalb von 7 Tagen. Dass ein HNO anstelle eines MKG Arztes ist vermutlich eher Nachlässigkeit des Sachbearbeiters. Ich würde an Ihrer Stelle den Befundbericht ihrem behandelnden HNO Arzt geben. Denn der hat ja ihre Unterlagen und kennt sie. Das Problem mit psychischen Erkrankungen ist, dass diese Antragsteller genau so behandelt werden, wie andere Kranke. Es wird da erwartet, dass man genau so problemlos Dinge organisieren kann und auf Menschen zugehen kann wie andere Kranke, die ein rein körperliches Defizit haben. Machen Sie sich wegen der 14 Tagesfrist nicht verrückt. Wenn Sie das nicht einhalten können, sei es aus persönlichen Gründen oder weil die Ärzte Urlaub haben, dann schreiben Sie dies dem zuständigen Sachbearbeiter der DRV per Fax oder Brief. Warum die DRV Befundberichte überhaupt anfordert, wenn schon ein ausführliches Gutachten vorliegt, habe ich auch noch nicht richtig verstanden. Diese Befundberichte sind ja nur sehr knapp gehalten. Da kann der Arzt kaum ausführlich Stellung nehmen und teilweise nur ein Kreuz machen. Vielleicht nur noch mal zur Überprüfung ob und wie lange man in Behandlung ist und wie die aktuellen Diagnosen sind, da die DRV dies - wie ich vermute - nicht selbst bei den behandelnden Ärzten abfragt. In meinem Fall war es so, dass ich kurz nach Eingang der Befundberichte einen positiven Bescheid erhielt. Ich kann mir nicht denken, dass die Sachbearbeiter die Befundberichte auswerten, das ist eigentlich Sache eines Arztes. Wie sollte ein Sachbearbeiter, der keine medizinsiche Kenntnisse hat, dies tun? Wünsche Ihnen alles gute!
=//=am 25.07.2017 | 10:30
Normalerweise entscheidet der Sozialmedizinische Dienst der DRV, ob noch ärztliche Unterlagen nachzureichen sind, nicht der Sachbearbeiter. Wobei hier auch mal Fehler passieren können. Mache Sie es so, wie @W*lfgang es vorgeschlagen hat. Es kommt oft vor, dass eine Frist aus verschiedenen WICHTIGEN Gründen nicht eingehalten werden kann. Grundsätzlich kann man jedem nur raten, sich dann mit der DRV in Verbindung zu setzen und dies dem MA zu erklären. Da reißt ein MA keinem den Kopf ab und es ist auch keine Verletzung der Mitwirkungspflicht.
Daniela Mülleram 25.07.2017 | 13:35
Hallo, herzlichen Dank für dies mutmachenden Worte. Es ist natürlich einfacher für die DRV, wenn der Antragsteller die Befundberichte selber einholt. Werde es aber so machen wie von Wolfgang vorgeschlagen, habe den Brief an den Sachbearbeiter schon fertig. Das mit dem HNO- und MKG Arzt kann der Sachbearbeiter natürlich nicht wissen, aber ich habe diese Ärzte nie mit angegeben. Aus dem beigefügten, sehr aussagefähigen Gutachten (welches ja für dden Grad der Behinderung der Schwerbehinderung getätigt wurde) geht hervor, dass ich Beschwerden habe aufgrund einer Krebserkrankung im Zungenbereich. Diese OP`s sind aber inzwischen 17 Jahre her, die Beschwerden, die durch die totale Ausräumung der Lymphknoten/Speicheldrüse/Ohrdüsen entstanden sind, sind eben da und auch nicht mehr zu ändern. Deshalb war ich deshalb in den letzten Jahren nicht mehr in Behandlung. Es ist aber natürlich als Funktionseinschränkung im Gutachten aufgeführt. Vielen Dank für das Daumendrücken. Daniela Müller
Daniela Mülleram 25.07.2017 | 13:35
Hallo, herzlichen Dank für dies mutmachenden Worte. Es ist natürlich einfacher für die DRV, wenn der Antragsteller die Befundberichte selber einholt. Werde es aber so machen wie von Wolfgang vorgeschlagen, habe den Brief an den Sachbearbeiter schon fertig. Das mit dem HNO- und MKG Arzt kann der Sachbearbeiter natürlich nicht wissen, aber ich habe diese Ärzte nie mit angegeben. Aus dem beigefügten, sehr aussagefähigen Gutachten (welches ja für dden Grad der Behinderung der Schwerbehinderung getätigt wurde) geht hervor, dass ich Beschwerden habe aufgrund einer Krebserkrankung im Zungenbereich. Diese OP`s sind aber inzwischen 17 Jahre her, die Beschwerden, die durch die totale Ausräumung der Lymphknoten/Speicheldrüse/Ohrdüsen entstanden sind, sind eben da und auch nicht mehr zu ändern. Deshalb war ich deshalb in den letzten Jahren nicht mehr in Behandlung. Es ist aber natürlich als Funktionseinschränkung im Gutachten aufgeführt. Vielen Dank für das Daumendrücken. Daniela Müller
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