Sie liegen etwas falsch. Ein fiktives AloGeld 1 gibt es nicht, sondern:
Bezieher einer (befristeten) Rente wegen voller Erwerbsminderung unterliegen seit dem 01.01.2003 der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Rente arbeitslosenversicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem Sozialgesetzbuch 3 (SGB 3) bezogen haben (§ 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB 3).
Die Beitragszahlung für die Rentenbezieher erfolgt jedoch nicht individuell im Einzelfall. Die Höhe der Beiträge wird pauschal festgesetzt und von den Rentenversicherungsträgern gemeinsam getragen (§§ 345a, 347 SGB 3 i. V. mit § 224a SGB 6).
Ob Sie Anspruch auf AloGeld 1 haben hängt davon ab, ob Sie vor der Rente einen Anspruch hatten und jetzt noch ein Restanspruch besteht. Melden Sie sich bei Ihrer AfA.