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Experten-Antwort

Verlängerungsantrag wegen 3 Monate

von oldie05.01.2011 | 14:42
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7 Antworten

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Ich, weibl. Jahrg. 6/52 beziehe seit über 3 Jahren eine befristete EM-Rente. Diese wurde bis 9/12 verlängert. Ich werde im Juni dieses Jahres 60 (100% Schwerbehinderung) und kann dann in Altersrente gehen. Durch die neue 67-er Rentenregelung wird sich dies aber meiner Meinung nach bis 1/2013 verschieben. Ist das richtig so und wenn ja, muß ich wegen dieser 3 Monate noch einen Verlängerungsantrag betr. EM-Rente stellen ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.01.2011 | 15:08

Ja, Ihre Aussagen sind richtig. Durch die Anhebung der Rente, können Sie frühestens mit 60 und 6 Monate diese Umwandlung beantragen! Und die Erwerbsminderungsrente müssten Sie zunächst verlängern lassen!

6 Antworten

RFn am 05.01.2011 | 15:17
Ohne Vertrauensschutz können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 01.01.2013 beziehen. Wenn Sie am 01.01.2007 bereits einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hatten, besteht Vertrauensschutz auf einen Rentenbeginn am 01.07.2012. Bei beiden Anfangsdaten beträgt der Abschlag wegen vorzeitiger Inanspruchnahme 10,8 %. Sollte kein Vertrauensschutz vorliegen, liegt es an Ihrem Rentenversicherungsträger, ob die EM-Rente ohne viel Prüfungen über den 30.09.2012 hinaus bis zum 31.12.2012 verlängert wird. Der Antrag auf Weitergewährung bis zum 31.12.2012 muss natürlich rechtzeitig gestellt werden. Gleichzeitig stellen Sie (formlos) den Antrag auf die Altersrente.
RFn am 06.01.2011 | 12:24
Wolfgang hat Recht , ich bin hier in den Vertrauensschutz für eine Rente nach § 236a Abs. 2 SGB VI reingerutscht. Bei einem Geburtstag nach dem 16.11.1950 besteht kein Vertrauensschutz nach § 236a Abs. 4 SGB VI. (Das Vier-Augen-Prinzip hat doch etwas Gutes)
W*lfgangam 06.01.2011 | 20:55
(Das Vier-Augen-Prinzip hat doch etwas Gutes) ...deswegen sind wir doch froh, dass nicht ausschließlich so genannte Experten lesen/antworten ;-) Gruß w. (Bin auch für jeden Fingerzeig dankbar! - manchmal ist eine schnelle Antwort aus dem 'Bauchgefühl' eben einfach Mist ...ich hoffe, ich hinterlasse eine relativ neutrale Spur der Dünste ;-)
oldieam 07.01.2011 | 14:11
Vielen Dank für die Hinweise. Ich war bereits am 1.1.2007 90 % schwerbehindert, allerdings nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis. Also auch keine ATZ. Wie verhält es sich dann ???
RFn am 07.01.2011 | 16:44
Es besteht bei Ihnen ohne ATZ kein Vertrauensschutz, der früheste Rentenbeginn ist der 01.01.2013 mit einem Rentenabschlag von 10,8 %. Es ist zu erwarten, dass die Altersrente nicht höher als die EM-Rente ausfällt. Durch die Übernahme der besitzgeschützten Entgeltpunkte aus der EM-Rente bleibt es aber beim bisherigen Rentenbetrag.
W*lfgangam 05.01.2011 | 21:16
Zitat von RFn anzeigen
Hallo RFn, das gilt ausschließlich in Verbindung mit einer vor dem 01.01.2007 abgeschlossenen ATZ-Vereinbarung. Die Schwerbehinderung am 01.01.2007 allein reicht nicht für einen "Vertrauensschutz"/früheren Rentenbeginn. Gruß w.
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