Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Charly,
wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und nach dem Sachstand Ihres Antrags auf Erwerbsminderungsrente zu fragen.
Ob Sie Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern (Berufsgenossenschaft, Agentur für Arbeit, Krankenkasse usw.) geltend machen können, können wir hier im Forum leider nicht beantworten. Bitte setzen Sie sich hierzu direkt mit den in Frage kommenden Leistungsträgern in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Charly,
Sie können dem Schreiben der Rentenversicherung genau das entnehmen, was Ihnen dort mitgeteilt wurde.
Nämlich das für die Rentenbewilligung Daten bei der Unfallrente erhoben werden und Sie anschließend einen Bescheid bekommen.
In diese Rückmeldung sollten Sie weiter bitte nichts reininterpretieren.
Selbst die Frage welche Daten bei der Unfallversicherung erhoben werden, ist aktuell unklar. Werden dort noch medizinische Unterlagen erhoben (spricht dann dafür, dass mit einer sehr zeitnahen EM-Bescheiderteilung eher nicht zu rechnen ist) oder werden dort bereits Daten zu ihrem Leistungsbezug ausgetauscht (dann könnte EM-Bescheiderteilung recht zeitnah bevorstehen)?
Ist zwar etwas unbefriedigend, aber konkrete Auskünfte zum genauen Sachstand in Ihrem Einzelfall sind über dieses Forum nicht abbildbar.
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