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Experten-Antwort

Verletztenrente und Altersrente

von Dieter Troll06.07.2015 | 00:25
1210 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Alterrente wird durch §93 SGB VI gekürzt Mein Unfallgeschehen war in jungen Lebensjahren (1964) mit niedrigen Verdienst. Der Grenzbetrag errechnet sich über Rentenfaktoren bis zum Beginn der Altersrente. Laut schriftlicher Darstellung der Gewerkschaften bedeutet und stellt diese Berechnung keinen Jahresarbeitsverdienst dar. Mein Arbeitsverdienst vor Beginn der Altersrente (2003)war wesentlich höher als Altersrente und Unfallrente zusammen. Eine Unfallrente von der BG ist laut Berufsgenossenschaft kein Eigentum des Rentenempfängers und kann nicht nach Art.14 GG für §93 SGB VI bewertet werden. Niedriger Jahresarbeitslohn vor dem Unfallgeschehen bedeutet laut §93 Kürzung der Altersrente. Gering höherer Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfallgeschehen bedeutet nach §93 keine Kürzung der Altersrente, warum diese soziale Ungerechtigkeit in einem Gesetz? In der Berechnung der Rentenkürzung nach §93 sind Werte aus dem Bundesversorgungsgesetz intigriert, warum wird bei einer Veränderung des BVG-Satzes, wie geschehen (bei 30% MdE) trotz Antrag die Rentenkürzung nicht neu berechnet und angpasst? Die Behindertenkonvention der UN die Deutschland anerkannt hat, ist in allen seinen Bestimmungen im Gegensatz zu §93 SGB VI Der Art. 3 Absatz 3 wird durch §93 SGB VI hintergangen. Warum wird die soziale Gerechtigkeit nicht beachtet? Bekomme ich Antwort von einem Experten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dieter Troll,

der Rentenversicherungsträger muss die geltende Rechtlage beachten und entsprechend umsetzen. Insofern wird bei Ihrer Rentenberechnung die Ruhensberechnung nach § 93 SGB VI berücksichtigt.

Ggfs. können Sie nach Ablauf der Widerspruchsfrist einen Überprüfungsantrag gegen den letzten Rentenbescheid stellen und nach zu erwartender Ablehnung dieses Antrages den Weg der Rechtsmittel über Widerspruch und Sozialgerichtsbarkeit bestreiten. Evtl. wäre aber auch erstmal eine Beratung durch einen Fachanwalt hilfreich, der Ihnen erläutert, ob dieser Weg Aussicht auf Erfolg hätte.

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10 Antworten

Die Farbe Schwarzam 06.07.2015 | 07:29
Wenn ich mal den ganzen §-Blödsinn außer Acht lasse: § 93 SGB VI dient der Vermeidung von Doppelleistungen. Sie fühlen sich benachteiligt, weil Ihre RV-Rente gekürzt wurde. Dass aber Ihre UV-Rente seit 50 Jahren sowohl gezahlt, als auch jährlich erhöht wird, lassen Sie dabei außer Acht. Erstaunlich.
KSCam 06.07.2015 | 08:02
Wenn Sie sich benachteiligt fühlen legen Sie halt Widerspruch gegen die Rentenentscheidung ein und klagen sich durch die Instanzen - vielleicht sieht ein Richter am Bundessozialgericht oder gar am Bundesverfassungsgericht "Ihre Benachteiligung". Pech wenn Ihr Bescheid schon rechtskräftig ist weil die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
Die Farbe Schwarzam 06.07.2015 | 09:53
Sofern eine Abfindung möglich ist (interessiert mich nicht, da SGB VII), wird die Rente weiterhin angerechnet...
Andr*asam 06.07.2015 | 08:38
Aus rentenrechtlicher Sicht wäre die Frage interessant: Was passiert, wenn Herr Troll sich für die Verletztenrente nach § 76 SGB VII abfinden lässt (falls das nach so langer Zeit noch möglich ist)? Davon abgesehen kann ein Experte hier auch nur die Gesetzeslage wiedergeben - die ist Herrn Troll ja anscheinend bekannt.
Dieter Trollam 06.07.2015 | 14:24
[quote=233967] Danke für Ihre Info: Ich glaube, Sie kennen keine Verhandlungen vor einem Sozialgericht. Der Kläger wird zum Beklagten innerhalb von 15 Minuten und die Vertretungung der RV tauscht mit dem Richter Witze aus. Solche Gerichtsverhandlungen gab es schon vor nahezu 70 oder 80 Jahren in Deutschland. Ich wünsche Ihnen keine Klage vor einem Sozialgericht, auch nicht, wenn Sie rechtlich begründete Fakten mitbringen.
Dieter Trollam 06.07.2015 | 14:08
[quote=233971] Hallo, Danke für Ihren Beitrag. Für soziale Gerechtigkeit scheinen Sie wenig Sinn zu haben, besonders wenn in einem Gesetz nur der sozial schwächere belastet wird und um 17000 € nach 46 Arbeitsjahren an Sozialbeiträgen betrogen wird, wohlgemerkt laut Gesetz "zum Wohle der Allgemeinheit" und dann die Altersrente unter die Armutsgrenze fällt bei 30 Jahren Höchstbeträgen in die Sozialversicherung. Unfallversicherung und Rentenversicherung sind 2 paar Stiefel wobei die Unfallversicherung im Rentenalter keine Kürzungen vornimmt. Danke,aber Behinderungen und Gerechtigkeit scheint nicht Ihr Thema zu sein.
Dieter Trollam 06.07.2015 | 14:54
[quote=233967] Danke für Ihre Info: Ich glaube, Sie kennen keine Verhandlungen vor einem Sozialgericht. Der Kläger wird zum Beklagten innerhalb von 15 Minuten und die Vertretungung der RV tauscht mit dem Richter Witze aus. Solche Gerichtsverhandlungen gab es schon vor nahezu 70 oder 80 Jahren in Deutschland. Ich wünsche Ihnen keine Klage vor einem Sozialgericht, auch nicht, wenn Sie rechtlich begründete Fakten mitbringen.
Dieter Trollam 06.07.2015 | 15:08
Dieter Trollam 06.07.2015 | 15:21
W*lfgangam 06.07.2015 | 20:33
...in den USA wären Sie möglicherweise sofort erschossen worden - und ganz vielleicht hätte man sich hinterher um Ihre Rechte gekümmert ;-) Die MA der DRV/jeder Behörde werden nicht gewählt, sondern Kraft Qualifikation nach entsprechender Ausbildung zu 'Amtspersonen' ernannt/Luschen werden aussortiert, und haben dann im Sinne der Gesetze (Moment, wer verabschiedet die?) zu entscheiden. Wenn Sie als Betroffener damit nicht einverstanden sind (nein, Sie werden nicht gleich erschossen), steht Ihnen der Rechtsweg offen, bis nach Brüssel - wenn Sie nicht vorher (nein, nicht erschossen) auf dem Rechtsweg gestoppt werden und mit rechtlichen Argumenten wieder auf den Pfad der Einsichtigkeit kommen - das was mir zusteht, bekomme ich, 'gefühlte' finanzielle Mehrleistungen zum Schaden andere ...nun, das können Sie nur über den politischen Weg/neue Gesetze lösen, ist Ihnen nicht verwehrt – aufauf/selbst mal in die Gesetzespedale treten, sein's nicht so träge! 8-) ...oder wollen Sie auf Gerechtigkeit getrimmte Staatsdiener zum Rechtsmissbrauch anstiften? Gruß w.
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