Hallo Peter,
ich kann die Antwort von W*lfgang bestätigen, dass es bezüglich der Regress-EP keine Sonderregelungen zur Anrechnung nach § 93 SGB VI gibt.
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Hallo Peter,
ich kann die Antwort von W*lfgang bestätigen, dass es bezüglich der Regress-EP keine Sonderregelungen zur Anrechnung nach § 93 SGB VI gibt.
Sag ich doch. Sie sind für die Rentner ein Quell geistiger Erleuchtung. Vergessen Sie aber bitte nicht die teuren spezifizierten Rechenprogramme zu erwähnen, die Ihren Auskünften teilweise zugrunde liegen. Dann ist es mit der Erleuchtung vielleicht nicht mehr ganz so weit her.Gut, dass es Leute wie Jonny gibt, die Ihre Zeit für komplizierte Rentenberechnungen opfern und damit den Mitarbeitern von Auskunfts- und Beratungsstellen sowie Versicherungsämtern den Rücken für wirklich wichtige Auskünfte und Beratungen freihalten.Klar, wenn Berater solch unwichtige Fragen beantworten sollten, wie Wenn ich als Verletztenrentenbezieher schon eine Rente von 1460 € erreicht habe und mit 1675 € (weiteren EP zum einem künftigen Beiträge von mehr als 20.000 €) sich an der auszuzahlenden Rente nichts ändert, warum sollte ich dann noch weiterarbeiten? Wenn ich (Donnerstag) voll weiterarbeite und bis zur Regelaltersgrenze gut 10000 € als Teilrente beziehen kann, warum sollte ich darauf verzichten? kämen die richtigen Berater ja gar nicht mehr zur Beantworten von wirklich wichtigen Fragen. Da helfe ich doch gerne.
...und ich bin "Manni" und W*lfgang ist "Mutti" ;). Hallo, wie gehts denn sodele?Wieso schreibst du den W*lfgang mit "*"? Weil mir danach war, und ausserdem bin ich fehlsichtig :). Ich habe gedacht, wenn hier ein "Sozialrechtler und Machts Sinn" nicht mehr rumspuken, würde es ruhiger im Forum werden, aber weit gefehlt, siehe die "Kaiserproblematik" z.B. Oder es werden normale Fragende, die nicht so bewandelt sind wie die sog. Stammuser, schon am Anfang zusammengestaucht. Nein, besser geworden ist es wirklich nicht, sorry.
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