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Experten-Antwort

Verletztenrente und Altersrente fallen zusammen

von Peter01.05.2019 | 18:26
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Verletztenrente und Altersrente werden bei mir zum Rentenantritt zusammenfallen. Verletztenrente 20% MdE 230 € bei Bewilligung im Jahr 2006 Ich weiß, dass ich wohl Abzüge der Altersrente aufgrund § 93 Abs 1 SGB VI hinnehmen muss. Nun zieht die Rentenversicherung zusätzlich auch Beiträge beim Urfallverursacher ( 100% Schadenersatz ein). Es werden da wohl ca.9 zusätzliche Punkte zusammenkommen. Insgesamt komme ich so wohl zum Renteneintritt auf ca. 43 Punkte. Meine Frage: Werden diese 9 Regresspunkte bei der Berechnung des Ruhebetrages(also Kürzung der Altersrente)genau wie alle anderen erworbenen Punkte bewertet,oder gibt es dort eine andere Regelung? für eine Antwort bin ich dankbar Grüße Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

ich kann die Antwort von W*lfgang bestätigen, dass es bezüglich der Regress-EP keine Sonderregelungen zur Anrechnung nach § 93 SGB VI gibt.

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15 Antworten

W°lfgangam 01.05.2019 | 21:18
Hallo Peter, die Regress-EP sind ganz normale EP, wie sie eben aus der mehr möglichen versicherungspflichtigen Beschäftigung entstanden wären - hier eben wegen des Schadensfalls über diesen Weg Zufluss ins Rentenkonto finden. An der ggf. erfolgenden (Teil-)Anrechnung der Unfallrente auf die DRV-Rente ändert das nichts. Ob es überhaupt zu einer Anrechnung der kleinen UV-Rente kommt, können Sie hier bereits selbst gegen rechnen/Merkblatt S. 38/39: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/… Gruß w.
Peteram 02.05.2019 | 01:15
Danke W°lfgang ;)
Peteram 02.05.2019 | 19:48
Vielen Dank Expert, da die Frage der Regress-EP geklärt ist, habe ich mich nun tiefer mit der Situation befasst. Ich bin fast schockiert, welch große Auswirkungen die scheinbar kleine Verletztenrente auf meine zukünftige Altersrente hat. Ich habe mit ziemlich hohen Abzügen zu rechnen. Ursache ist der unterdurchschnittliche JAV vor dem Unfall, nach dem auch der Grenzbetrag für den Ruhensbetrag laut Gesetz: § 93 Abs 1 SGB VI berechnet wird. Um das zu verdeutlichen, habe ich unten drei verschiedene Berechnungseispiele aufgeführt. Vielleicht auch für Andere in ähnlicher Situation interessant. Die Angaben zur Verletztenrente entsprechen meiner Situation. Auch die in Beispiel 1 aufgführten Werte sind in etwa die meinigen. Die anderen Beispiele können nur geschätzt werden. Ich habe die Anwartschaft auf Langjährigversicherte (40Jahre) gerade erfüllt, kann aber frühestens auf Grund der gesetzl. Regelungen zum 01.01.2024 in Rente mit Abschlägen gehen. Interessant ist, dass ich mit den bereits jetzt erreichten Rentenenansprüchen mit Abzügen von der Altersrente zu rechnen habe, obwohl ich wohl noch 5 Jahre Beiträge leisten werde. Der doch ziemlichen Komplexität wegen, habe ich unter den 3 Beispielen alles in einem Fazit zusammengefasst. Meine Fragen an einen Experten. Sind die Berechnugsbeispiele in etwa korrekt? Es geht mir nicht um 10 oder 20 € Fehlerquote. Bei der Berechnung habe ich die erste Verletztenrente ohne bisherige Rentenanpassungen zu Grunde gelegt, da ja auch der damalige JAV zur Grenzbetragfestlegung dient. Ist das richtig so? Oder muss ich die jetzige Verletztenrente ( nach Anpassungen) eintragen? Dann wären die Abzüge bei der Altersrente durch den Ruhensbetrag sogar noch ca. 90 € höher. Und als letztes: Ist es möglich, unter in Kaufnahme von Abschlägen ( siehe auch Fazit) früher ( den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend) in Rente zu gehen, solange meine bisherigen Rentenansprüche von ca.1200 € auch nach Abschlägen nicht unterschritten werden? Oder muss ich hierbei noch mit anderen Abzügen rechnen? Vielen Dank im voraus für ihre Bemühungen Grüße Peter Hier nun die drei Beispiele und das Fazit dazu: Rente: Berechnung Auszahlung Altersrente bei Zusammenfall von Altersrente und Verletztenrente. Sachverhalt: Verletztenrente 20 % MdE Unfallzeitpunkt November 2005 Berechnungsgrundlage: Jahresverdienst vor Unfall: 20780 € laut Berufsgenossenschaft Rentenbescheid. Höhe der ersten Rente ohne spätere Anpassungen: 230 € Berechnung des Abzuges von der Altersrente laut Gesetz: § 93 Abs 1 SGB VI an verschiedenen Beispielen ( unterschiedliche Höhe der erworbenen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung) 1 Beispiel: unabhängig der Punktezahl erworbener Anspruch zur Altersrente von 1200 € Brutto ( etwa der Wert der jetzt vom Versicherten erreicht ist) Rentenpunktwert Ost: 31,89 € ab Juli 2019 Berechnung laut § 93 Abs 1 SGB VI 1. Schritt: Anzurechnende Unfallrente Freibetrag auf Verletztenrente ca.100 € bei 20 % MdE laut Gesetz Grundrente, die für den gleichen Körperschaden nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) Anzurechnende Unfallrente: 230 € - 100 € = 130 € 2.Schritt: Die gesetzliche Rente wird mit dem anrechenbaren Teil der Verletzten-Rente zusammengerechnet Altersrente 1200 € + Anzurechnende Verletztenrente 130 € = 1330 € 3.Schritt: Grenzbetrag errechnen. Dieser beträgt 70 % von 1/12 des Jahresarbeitsverdienstes vor Unfall: 20780 € * 70% geteilt durch 12 = 1212 € 4.Schritt: Ruhensbetrag ermitteln: Die Altersrente wird dann um diesen Betrag gekürzt. 1330 € aus Schritt 2 minus Grenzbetrag 1212 € = 118 ( Kürzungsbetrag der Altersrente) Ausgezahlte Altersrente 1200 € - 118 € = 1082 € 2. Beispiel: unabhängig der Punktezahl erworbener Anspruch zur Altersrente von 1300 € Brutto ( in Zukunft auch real noch erreichbar) da der vorher berechnete Grenzbetrag gleichbleibt ist Rechnung nun einfacher Altersrente 1300 € + Anzurechnende Verletztenrente 130 € = 1430 € 1430 € minus Grenzbetrag 1212 € = 218 € ( Kürzungsbetrag der Altersrente) 1300 € - 218 € = 1082 ( Ausgezahlte Altersrente) damit keine Änderung zum Beispiel 1 3.Beispiel: unabhängig der Punktezahl erworbener Anspruch zur Altersrente von 1500 € Brutto ( in Zukunft real wohl nicht mehr erreichbar) da der vorher berechnete Grenzbetrag gleichbleibt ist Rechnung nun einfacher Altersrente 1500 € + Anzurechnende Verletztenrente 130 € = 1630 € 1630 € minus Grenzbetrag 1212 € = 418 € ( Kürzungsbetrag der Altersrente) 1500 € - 418 € = 1082 ( Ausgezahlte Altersrente) damit keine Änderung zum Beispiel 1 Fazit: Egal wie hoch die zukünftig erworbenen Ansprüche des Versicherten in der gesetzlichen Rentenvericherung noch ausfallen, es kommt gegenüber den bisher erworbenen Ansprüchen zu keiner höheren Rentenausszahlung der gesetzlichen Altersversicherung mehr. In Summe beider Renten kommt es für den Versicherten zu keiner höheren Nettoauszahlung mehr, gegenüber den bisherig erworbenen Ansprüchen. Darum ist überlegenswert, ob ein vorzeitiges in Rente gehen auch mit Inkaufnahme von Abschlägen lohnenswert wäre. Vorausetzung: die Rente unterschreitet den hier errechneten Auszahlungsbetrag auch nach den in Kauf zunehmenden Abschlägen nicht und die Anwartschaft und Wartezeit für langjärig bzw. besonders langjährig Versicherte sind erfüllt.
Jonnyam 02.05.2019 | 21:33
Richtig ist, dass der JAV den Grenzbetrag bestimmt. Allerdings ist das nicht der JAV aus der damaligen Zeit vor dem Unfall. Vielmehr wird der auf heute aktualisierte JAV genommen, genauso wie die heutige Verletztenrente auch. Wenn man Ihren JAV von 2005 in Höhe von 20780 auf den heutigen Stand anpasst, dürfte der JAV etwa 25470 € betragen, Ihre Verletztenrente also heute 283 €. Der Freibetrag für eine Verletztenrente mit 20 % MdE beträgt z.Zt. 97,33 €. Das bedeutet: Die Verletztenrente mit 185,67 € (=283-97,33) erreicht zusammen mit der Altersrente in Höhe der angegebenen 1200 € insgesamt 1385,67 €. Der Grenzbetrag (70% des JAV für einen Monat) macht 1485,75 € aus, ist also höher als die Summe beider Renten zusammen. Deshalb gibt es kein sog. Ruhen der Altersrente. Sie erhalten mithin die Altersrente von 1200 €, die um Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu kürzen ist, z.B. auf rd. 1070 € und auch noch Ihre Verletztenrente in Höhe von 283 €, für die keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind. Unter dem Strich also 1353 € netto. Sollte Ihre Rente durch künftige Beitragszahlungen auf z.B. 1300 ansteigen, ergäben sich statt der 1353 € dann 1442,60. Bei einer Altersrente zwischen 1300,08 und 1485,75 ändert sich unter dem Strich allerdings nichts an den 1442,60 €. Bei einer Altersrente von z.B. 1500 € kommt aber der letzte Satz von § 93 Abs. 3 SGB VI zum Tragen. Dann bildet die Rente selbst nämlich den Mindestgrenzbetrag mit der Folge, dass unter dem Strich immer der Freibetrag von 97,33 hinzukommt. Oder mit anderen Worten: Jeder Rentenmehrbetrag oberhalb von 1485,75 € wirkt sich in einem entsprechenden gesamten Mehrbetrag aus.
Peteram 02.05.2019 | 22:33
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Jonny schrieb

Richtig ist, dass der JAV den Grenzbetrag bestimmt. Allerdings ist das nicht der JAV aus der damaligen Zeit vor dem Unfall. Vielmehr wird der auf heute aktualisierte JAV genommen, genauso wie die heutige Verletztenrente auch.

Wenn man Ihren JAV von 2005 in Höhe von 20780 auf den heutigen Stand anpasst, dürfte der JAV etwa 25470 € betragen, Ihre Verletztenrente also heute 283 €.

Der Freibetrag für eine Verletztenrente mit 20 % MdE beträgt z.Zt. 97,33 €. Das bedeutet: Die Verletztenrente mit 185,67 € (=283-97,33) erreicht zusammen mit der Altersrente in Höhe der angegebenen 1200 € insgesamt 1385,67 €. Der Grenzbetrag (70% des JAV für einen Monat) macht 1485,75 € aus, ist also höher als die Summe beider Renten zusammen. Deshalb gibt es kein sog. Ruhen der Altersrente.

Sie erhalten mithin die Altersrente von 1200 €, die um Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu kürzen ist, z.B. auf rd. 1070 € und auch noch Ihre Verletztenrente in Höhe von 283 €, für die keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind. Unter dem Strich also 1353 € netto.

Sollte Ihre Rente durch künftige Beitragszahlungen auf z.B. 1300 ansteigen, ergäben sich statt der 1353 € dann 1442,60. Bei einer Altersrente zwischen 1300,08 und 1485,75 ändert sich unter dem Strich allerdings nichts an den 1442,60 €.

Bei einer Altersrente von z.B. 1500 € kommt aber der letzte Satz von § 93 Abs. 3 SGB VI zum Tragen. Dann bildet die Rente selbst nämlich den Mindestgrenzbetrag mit der Folge, dass unter dem Strich immer der Freibetrag von 97,33 hinzukommt. Oder mit anderen Worten: Jeder Rentenmehrbetrag oberhalb von 1485,75 € wirkt sich in einem entsprechenden gesamten Mehrbetrag aus.

Hallo Jonny, vielen vielen Dank für diese ausführliche Antwort. genau das war der Knackpunkt. bei allen Recherchen fand ich immer Berechnungsbeispiele, bei denen ein unangepasster JAV und auch eine unangepasste Verletztenrente verwendet wurde. Egal wie lange der Unfall her war. Hoffe das Sie recht haben, denn dann sieht die ganze Sache schon wieder freundlicher aus. verwirrt hat mich folgender Link https://www.bundestag.de/resource/blob/438948/b6424581eefb32716a… aber nach nochmaligem Lesen konnte auch ich so etwas wie eine Anpassung an die Lohnentwicklung herauslesen. ( 2 Seite) also nochmals vielen Dank für diese Info Grüße Peter
Peteram 03.05.2019 | 17:34
An Jonny, ihre sehr kompetente Antwort, hat mir wirklich geholfen die Materie zu verstehen. Hier vielleicht noch ein Nachtrag. Hintergrund ist, dass die von Ihnen errechnete jetzige Unfallrente (283 €) um ca. 27 € von meiner tatsächlichen ( zur Zeit 310 €) abweicht. Das hat mich Neugierung gemacht. Darum hab ich selbst mal versucht die Ursache zu finden. Ich glaube, dass ich den Grund gefunden habe. Ursache dürfte die unterschiedliche Rentenanpassung zwischen Ost und West in den vergangenen Jahrrzehnten sein. Ich falle unter Anpassung Rente Ost. Wenn ich recht habe, fallen die Konditionen zur Ruhensbetragberechnung sogar noch günstiger aus. Hier mal mein Rechenweg: Rente bei Bewilligung im Jahr 2005 230 € Rente 2019 bereits nach Anpassung am 01.07.2019 gerchnet 320 € JAV im Jahr 2005 20780 € Habe mir nun die Rentenpunktwert Ost aus dem Jahr 2005 rausgesucht Wert: 22,97 € Dann der heutige Wert aus Jahr 2019 Ost bereits mit Anpassung vom 01.07.2019 Wert: 31,89 € Nun hab ich den den Faktor gebildet 31,89 € / 22,97€ = 1,39 Nun habe ich den JAV vom Jahr 2005 Wert 20780 € mit 1,39 multipliziert Wert 28884 € 28884 € wäre dann der heute geltende JAV der zur Berechnung des Ruhensbetrages gilt. Grenzbetrag wäre dann 28884 (70% des JAV für einen Monat) 1684,9 € also sogar noch wesentlich höher. Wenn ich mein erste Unfallrente von 230 € mit dem Faktor 1,39 multipliziere komme ich genau auf die ab Juli gezahlten 319,7 € Wenn ich nun aber die Rentenanpassung West als Grundlage nehme, 32,03 punkte heute / 26,13 € im Jahr 2005 komme ich auf den Faktor 1,225 Und hier stimmt dann ihre nach Anpassungen vorausberechnete Verletzenrente von heute 230 € * 1,225 nämlich 283 € auf den Euro genau. Sollte einfach noch eine Ergänzung zu Ihrem wirklich informativen Beitrag sein. Grüße Peter
Jonnyam 04.05.2019 | 10:01
Hallo Peter, ja, Sie haben den Knackpunkt mit der Anpassung OST gelöst. Man kann aber auch den JAV WEST oder OST direkt aus der Verletztenrente ermitteln. Bei 100 % MdE beträgt die monatliche Verletztenrente immer 2/3 des JAV geteilt durch 12, bei 20 % MdE entsprechend weniger. Aus einer Verletztenrente in Höhe von 319,70 € für JUL 2019 ergibt sich also ein JAV von 28773 € und eine 70%ige Obergrenze von monatlich 1678,43 €. Der Freibetrag für eine Verletztenrente von 20 % MdE wird ab JUL 2019 übrigens 100,67 € ausmachen. Als UV-Rente sind dann also 219,03 € mit der GRV-Rente zusammenzurechnen. Sollte die Altersrente im JUL 2019 1200 € betragen (= 37,6293 EP OST), kommt es auch in diesem Fall nicht zu einem Ruhen. Dann bleibt Ihnen nur noch, das Betriebsgeheimnis zu lösen, wonach bei einer Bruttorente aus der GRV in einer Bandbreite zwischen 1459,40 € und 1678,43 € (=45,7636 EP OST und 52,6319 EP OST) die Rente nach Abzug der überschreitenden Obergrenze immer gleich bleibt. Viel Vergnügen dabei wünscht Jonny
Lob?am 04.05.2019 | 11:53
Gut, dass es Leute wie Jonny gibt, die Ihre Zeit für komplizierte Rentenberechnungen opfern und damit den Mitarbeitern von Auskunfts- und Beratungsstellen sowie Versicherungsämtern den Rücken für wirklich wichtige Auskünfte und Beratungen freihalten.
Jonnyam 04.05.2019 | 13:03
Klar, wenn Berater solch unwichtige Fragen beantworten sollten, wie Wenn ich als Verletztenrentenbezieher schon eine Rente von 1460 € erreicht habe und mit 1675 € (weiteren EP zum einem künftigen Beiträge von mehr als 20.000 €) sich an der auszuzahlenden Rente nichts ändert, warum sollte ich dann noch weiterarbeiten? Wenn ich (Donnerstag) voll weiterarbeite und bis zur Regelaltersgrenze gut 10000 € als Teilrente beziehen kann, warum sollte ich darauf verzichten? kämen die richtigen Berater ja gar nicht mehr zur Beantworten von wirklich wichtigen Fragen. Da helfe ich doch gerne.
Lob?am 04.05.2019 | 14:02
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Gut, dass es Leute wie Jonny gibt, die Ihre Zeit für komplizierte Rentenberechnungen opfern und damit den Mitarbeitern von Auskunfts- und Beratungsstellen sowie Versicherungsämtern den Rücken für wirklich wichtige Auskünfte und Beratungen freihalten.
Klar, wenn Berater solch unwichtige Fragen beantworten sollten, wie Wenn ich als Verletztenrentenbezieher schon eine Rente von 1460 € erreicht habe und mit 1675 € (weiteren EP zum einem künftigen Beiträge von mehr als 20.000 €) sich an der auszuzahlenden Rente nichts ändert, warum sollte ich dann noch weiterarbeiten? Wenn ich (Donnerstag) voll weiterarbeite und bis zur Regelaltersgrenze gut 10000 € als Teilrente beziehen kann, warum sollte ich darauf verzichten? kämen die richtigen Berater ja gar nicht mehr zur Beantworten von wirklich wichtigen Fragen. Da helfe ich doch gerne.
Sag ich doch. Sie sind für die Rentner ein Quell geistiger Erleuchtung. Vergessen Sie aber bitte nicht die teuren spezifizierten Rechenprogramme zu erwähnen, die Ihren Auskünften teilweise zugrunde liegen. Dann ist es mit der Erleuchtung vielleicht nicht mehr ganz so weit her.
W°lfgangam 04.05.2019 | 15:21
...wie sie das so schnell ohne Kenntnis von Sematik + Syntaktik herausgefunden haben wollen - alle Achtung dafür ;-) Gruß w.
Doroam 04.05.2019 | 16:59
...und ich bin "Manni" und W*lfgang ist "Mutti" ;). Hallo, wie gehts denn sodele?
Dorisam 04.05.2019 | 17:45
Wieso schreibst du den W*lfgang mit "*"?
Doroam 04.05.2019 | 18:10
...und ich bin "Manni" und W*lfgang ist "Mutti" ;). Hallo, wie gehts denn sodele?
Wieso schreibst du den W*lfgang mit "*"? Weil mir danach war, und ausserdem bin ich fehlsichtig :). Ich habe gedacht, wenn hier ein "Sozialrechtler und Machts Sinn" nicht mehr rumspuken, würde es ruhiger im Forum werden, aber weit gefehlt, siehe die "Kaiserproblematik" z.B. Oder es werden normale Fragende, die nicht so bewandelt sind wie die sog. Stammuser, schon am Anfang zusammengestaucht. Nein, besser geworden ist es wirklich nicht, sorry.
Peteram 04.05.2019 | 17:53
Recherche schrieb In einem Forum, wo Leute Hilfe suchen, kann man sich so einen Beitrag sparen. Für Viele, in ähnlicher Situation wie der meinigen, könnte dieser Thread eine große Hilfe sein, die Hintergründe zu verstehen. Da muss man das Wesentliche nicht mit Sinnlosem zumöhlen. Ich bedanke mich nochmals bei Jonny. Er hat mir viel Grübelei genommen. In diesem Sinne Gruß Peter
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