Hallo Manuela,
im Rahmen einer vollen Erwerbsminderungsrente ist es möglich einen Minijob im Rahmen von 450 Euro monatlich auszuüben.
Bei der Frage, wieviel Sie noch arbeiten können, wird nicht auf die jährliche Arbeitszeit sondern auf die tägliche Arbeitszeit abgehoben. Dies ist jedoch eine Entscheidung, die der ärztliche Sachverständige im Einzelfall treffen muss. Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie Ihre volle Rente weiterbeziehen können, fragen Sie vor Arbeitsaufnahme zuvor bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger nach.