Hallo Manni
für Sie bestehen folgende Möglichkeiten, eine Altersrente in Anspruch zu nehmen:
Regelaltersrente:
Vollendung des 66. Lebensjahres und 4 Monate
Altersrente für langjährig Versicherte:
Vollendung des 66. Lebensjahres und 4 Monate ohne Abschläge und frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres mit Abschlägen (maximal 12 %)
Altersrente für besonders langjährig Versicherte:
Grundsätzlich 64. Lebensjahr und 4 Monate;
Da Sie die erforderliche Wartezeit allerdings erst später erreichen (65 Lebensjahr), besteht ein Anspruch erst ab dem Folgemonat, nachdem die Wartezeit erfüllt ist.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen:
Vollendung des 64. Lebensjahres und 4 Monate ohne Abschläge und frühestens mit Vollendung des 61. Lebensjahres und 4 Monaten mit Abschlägen (maximal 10,8 %). Voraussetzung ist allerdings, dass Sie zum Zeitpunkt des Rentenbeginns einen Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50 haben.
Eine Kombination der verschiedenen Altersrenten ist nicht möglich. Ob und um wie viele Kalendermonate eine Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen wird, bestimmt sich nach der Differenz zwischen dem maßgebenden Lebensalter für die konkret in Anspruch genommene Altersrentenart und dem tatsächlichen Alter der Versicherten bei Beginn der für diese Rentenart möglichen "vorzeitigen Inanspruchnahme" (Urteile des BSG vom 11.12.2019, AZ: B 13 R 7/19 R und BSG vom 17.06.2020, AZ: B 5 R 2/19 R).
Auch ist es nicht möglich, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte vorzeitig in Anspruch zu nehmen (Urteil des BSG vom 20.05.2020, AZ: B 13 R 10/18 R).
Bezüglich Ihrer Ausführungen zum TV FlexAV können wir Ihnen leider nicht helfen. Hierbei handelt es sich um tarifvertragliche Regelungen. Bitte wenden Sie sich bezüglich dieser z. B. an ihre Personalabteilung oder ihren Personal-/Betriebsrat. Als Rentenversicherung können wir keine Ausführungen zu ihrem Tarifvertrag machen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung