In der Rentenversicherung gilt das "Kalendermoantsprinzip". Das bedeutet, dass in Ihrem Fall der Kalendermonat Juni 2009 aufgrund des Leistungsbezuges ab dem 06.06.2009 als belegt gilt. Für die Prüfung der Wartezeit (Mindestversicherungszeit) zählt der Monat Juni 2009 daher "voll" mit.
Der einzige Nachteil, der Ihnen durch den späteren Leistungsbeginn entsteht ist, dass als beitragspflichtige Einnahme ein entsprechend etwas niedrigerer Betrag bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt wird.
Da es sich aber um fünf Tage handelt, wird sich dies (erst Recht im Vergleich zu Ihrem gesamten Versicherungsleben) nur sehr geringfügig niederschlagen.