Hallo Lothar Peters,
wenn Sie eine Witwenrente nach "neuem Recht" beziehen, werden hier im Rahmen der Einkommensanrechnung Vermögenseinkommen berücksichtigt. Zu den zu berücksichtigenden Vermögenseinkommen zählen auch Gewinne aus Aktienverkäufen. Allerdings wird nur der zu versteuernde Teil des Erlöses aus dem Aktienverkauf angerechnet, also alles, was über dem steuerlichen Freibetrag liegt und dies dann abzüglich eines Pauschalabzuges in Höhe von 25 %. Angerechnet wird dann ein Zwölftel des Betrages ab dem Monat der dem Auszahlungsmonat folgt für die nächsten zwölf Kalendermonate.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam