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Vermietung/Überlassung eines Eigenheims an Verwandte / Grundsicherung im Alter

von Sozpäd2722.10.2008 | 10:25
1873 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Meine Mutter bezieht eine kleine Rente, die durch die Grundsicherung aufgestockt werden könnte (bisher hat sie die Grundsicherung im Alter jedoch noch nicht beantragt; bezieht derzeit Wohngeld). Sie wohnt in einem Eigenheim auf dem Lande, das sie aber aufgrund ihres Alters verlassen möchte. Sie möchte eine Mietwohnung in der Stadt beziehen und dann auch aufgrund höherer Unterhaltskosten Grundsicherung beantragen. Ich möchte das Haus meiner Mutter als Mieterin übernehmen und habe dazu die Frage, ob eine kostenlose Übernahme bzw. eine sehr geringe Miete, meiner Mutter bei der Beantragung von Grundsicherung Schwierigkeiten machen könnte.

6 Antworten

Prüferam 22.10.2008 | 10:56
Ich könnte mir vorstellen, dass die gleiche Messlatte angelegt wird, wie bei der Einkommensteuer. Dort wird sehr genau geprüft, wenn Mietverhältnisse unter Verwandten stattfinden. Da gibt es den Begriff "Ortsüblich" und "Vergleichsobjekt". Ein bestimmter Prozentsatz darf "verbilligt" werden, sonst wird Missbrauch vermutet.
Schadeam 22.10.2008 | 11:31
herzig Ihre Idee: Sie wohnen umsonst im Eigenheim und sparen sich die Miete - und Ihre Mutter beantragt iIhre Mietmehrkosten beim Staat. Und das soll ich mit meinen Steuern bezahlen? Einfach eine tolle Vorstellung - ich bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen! Solche Abzocker braucht unser Land.
B´sonam 22.10.2008 | 11:58
Und das "allerschönste" an der Idee ist, dass sie (sofern man dem Nick glauben darf) von einer SOZIALpädagogin kommt :-P
Mahneram 22.10.2008 | 12:25
Wenn der sogenannte "kleine Mann" von seinen Gestaltungsmöglichkeiten gebrauch macht, regen sich alle auf und zeigen mit dem Finger auf ihn. Wenn der Staat den Bankern und Zockern Milliarden in den Rachen wirft die sie aus Geldgier versenkt haben, preschen die meisten nicht so vor, wegen der Angst um ihre Ersparnisse. Alles nach dem Motto: Stehle ein Schaf und sie hängen dich, stehle eine ganze Herde und sie verhandeln mit dir. Bitte nicht den/diejenigen verunglimpfen, der/die von ihren möglichen Rechten Gebrauch macht ! Hier sollte sich Jede/r an die eigene Nase fassen !
Schiko.am 22.10.2008 | 12:41
Lese ich die ausführungen von Sozpäd 27, von prüfer ,aber auch die leichfertige aussage "Abzocker" im sprachgebrauch von schade, will ich versuchen auch meine meinung einzubringen. Wie klein eine kleine rente ist-gemeint soll die nettorente sein- kann man in unterschiedlichen beträgen nennen . Eine grundsicherung damit zu begründen dass in der stadt die unterhaltskosten höher sind wäre zu wenig.Es gibt hier festgelegte beträge die anszusetzen sind, bei der miete können die einzelnen städte sich anlehnen an den örtlichen mietspiegel. Soweit mir noch in erinnerung sind steuerlich bis zu 56 % der ortsüblichen miete anzusetzen . Überlicher mietpreis meinetwegen 400 netto 224 anzusetzen. Musterberechnung wie es sein könnte. 351 bundeseinheitlicher regelsatz-einzelperson 350 miete der stadtwohnung 80 heizkosten --------- 781 bedarfsermittlung minus 400 rente 224 mieteinnahme von der tochter 80 mietzuschuss 77 Grundsicherungsanspruch. Entfällt der mietzuschuss von 80 euro, ist dies jacke wie hose. Dann steigt die grundsicherung auf 157 euro. Mit freundlichen Grüßen.
Mahneram 22.10.2008 | 12:57
Hallo Schicko. Danke. Das ist ein nützlicher Beitrag von Ihnen. Auf diese sachliche Ebene sollten alle zurückkommen.
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