Hallo Sarah,
bei Beantragung der Rente wegen Erwerbsminderung werden versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen geprüft.
Sollten diese vorliegen und die Rente bewilligt werden, ist der ein mtl. Hinzuverdienst zu beachten. Dieser Hinzuverdienst beträgt bei Zahlung der vollen Erwerbsmiderungsrente mtl. 400,00 Euro. Ein vorhandenes Vermögen hat auf die Zahlung dieser Rente keine Bedeutung.