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Experten-Antwort

Verrechnung

von Lisa R.16.02.2020 | 16:15
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6 Antworten

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Wird eine Rentennachzahlung komplett auf den gesamten Zeitraum an das Jobcenter zurück gezahlt, also 7 Monate ALG 2 bezogen, oder wird der Geldeingang einer Nachzahlung auf 6 Monate aufgeteilt??? Ich werde aus den Erklärungen im www leider nicht schlau. Freundliche Grüße Lisa

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lisa R.,

den Ausführungen von Siehe hier schließen wir uns an.

Außerdem können Sie sich immer an die Sachbearbeitung wenden und sich die Zusammensetzung der Beträge aus der Nachzahlung erläutern lassen.

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5 Antworten

Siehe hieram 16.02.2020 | 16:45
Hallo Lisa, wenn Sie vor Bezug und während der Bearbeitungsdauer einer Erwerbsminderungsente (EM-Rente), um die es hier ja wohl geht (?), ALG II bezogen haben, wird die EM-Rente verrechnet. Diese Verrechnung findet zunächst nicht "über Ihr Konto" statt. Sondern die DRV prüft, ob seitens anderer Stellen noch Ansprüche bestehen und behält die Nachzahlung zunächst ein. In Ihrem Fall hat das Jobcenter Ansprüche. Angenommen, Sie haben ab 01.19.19 ALG II bezogen, und die EM-Rente wurde nun rückwirkend ab 01.19.2019 bewilligt, findet die Verrechnung 'tagesgenau' statt. Also erst ab 01.09.19. Der August muss nicht erstattet werden und wird nicht verrechnet. Die Erstattung ist außerdem begrenzt bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden Netto-Rente. Sollte diese niedriger sein, als das vom Jobcenter bezogene Geld, müssen Sie den Fehlbetrag nicht erstatten. Nur wenn bei der 'Verrechnung' Geld übrig bleibt, weil Ihre Rente höher ist als das ALG II, bekommen Sie es dann auch ausgezahlt. Sollte Ihre Rente weiter unter dem ALG II liegen, kommt es dann darauf an, ob Ihnen eine volle oder teilweise EM-Rente bewilligt wurde und Sie deshalb evtl. aufstockende Leistungen beim Jobcenter zusätzlich zur Rente erhalten können. Dies müssten Sie dann dort klären. Hoffentlich war diese Antwort nun für Sie etwas verständlicher als von Ihnen die bisher gefundenen Informationen. Alles Gute!
Siehe hieram 16.02.2020 | 16:49
Korrektur, hier sind ja völlig unsinnige Zahlen drin... Da hatte ich zu schnell getippt und bitte um Entschuldigung. also statt "Angenommen, Sie haben ab 01.19.19 ALG II bezogen, und die EM-Rente wurde nun rückwirkend ab 01.19.2019 bewilligt, findet die Verrechnung 'tagesgenau' statt. Also erst ab 01.09.19. Der August muss nicht erstattet werden und wird nicht verrechnet." sollte es heißen: Angenommen, Sie haben ab 01.08.2019 ALG II bezogen, und die EM-Rente wurde nun rückwirkend ab 01.09.2019 bewilligt, findet die Verrechnung 'tagesgenau' statt. Also erst ab 01.09.2019. Der August muss nicht erstattet werden und wird nicht verrechnet.
Siehe hieram 17.02.2020 | 08:38
Hallo Lisa R. Sie müssten dann bitte noch mal etwas genauer werden, bzw. in Ihren Bescheid gucken. Sie haben also ALG II erhalten. Ab August 2019? Die EM-Rente wurde Ihnen nun bewilligt. Was genau steht dort als jeweiliges Datum? Die Rente wird bewilligt ab... (01.09.2019 ??) Sie wird für die Zeit ab dem … (01.01.2020 ??) laufend monatlich bezahlt. Für die Zeit vom 01.09.2019 (??) bis 31.12.2019 (??) beträgt die Nachzahlung Es geht nur um die Daten, die Beträge sind hier egal. Wenn Ihre Rente VOR dem 01.01.2020 bewilligt wurde und die erste laufende Zahlung dann ab 01.01.2020 erfolgt, wird eine Nachzahlung mit dem Jobcenter verrechnet (in dem Fall vom 01.09.2019 bis inklusiv 31.12.2019). Wenn die Bewilligung erst ab 01.01.2020 erfolgt, beginnt eine Verrechnung erst ab dem 01.01.2020. (und dann nur ab 01.01.2020, nicht für die Monate vorher). Es hängt also davon ab, ab wann Ihre Rente bewilligt wurde, nicht ab wann sie laufend bezahlt wird.
Lisa R.am 17.02.2020 | 08:12
Dankeschön für die schnelle Antwort, aber was ist denn wenn die Rente ab 1.1.2020 bewilligt wird? Wird dann der August mitausgezahlt an das Jobcenter?
Valzuunam 17.02.2020 | 14:29
Ganz einfach ausgedrückt: Es werden immer Monate gegenüber gestellt (nicht die Gesamtbeträge) a) nachträgliche Rente aber kein oder geringeres AlG 2: Rest für Sie. b) keine oder niedrigere Rente: Nichts für Sie. Die Beträge aus a) werden zusammengerechnet und an Sie ausbezahlt. Da bei b) nicht weniger als 0,- herauskommen kann ist das für die weitere Berechnung irrelevant.
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