Guten Tag Trainerin,
wie Sie bereits den vorherigen Antworten entnehmen konnten, kann die Krankenkasse bzw. die Agentur für Arbeit Ihren Erstattungsanspruch nur für den Zeitraum beziffern, in dem Sie Leistungen von diesen Stellen erhalten haben und Ihnen die Erwerbsminderungsrente zustand. Sofern sowohl das Krankengeld als auch das Arbeitslosengeld den Betrag der Erwerbsminderungsrente übersteigen, erhalten Sie ab dem Tag nach Einstellung der Leistungen Ihre Erwerbsminderungsrente. Hierzu werden die Krankenkasse und die Agentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch gegen den Rentenversicherungsträger beziffern. Für Zeiten, in denen Sie keine Leistungen erhalten haben (April 2023) wird Ihnen die Erwerbsminderungsrente dann nachgezahlt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung