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Experten-Antwort

Verrechnung der Leistungen KG,ALG mit Rente

von Trainerin16.04.2023 | 17:01
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8 Antworten

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Bescheid über Erwerbsminderungsrente wurde rückwirkend genehmigt und es ergab sich eine Nachzahlung von ca 30 T €. [enthalten sind Rentenansprüche von Beginn bis 04/2023]. Ab 01.05.2023 soll laufende Zahlung erfolgen. AlG wurde zum 01.04.2023 aufgehoben. Da das KG höher war wie die Rente wird von der Nachzahlung nichts Überbleiben. Ich bekomme dann im laufenden Monat April keine Leistung kein ALG und keine Rente. Ist das so okay? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Trainerin,

wie Sie bereits den vorherigen Antworten entnehmen konnten, kann die Krankenkasse bzw. die Agentur für Arbeit Ihren Erstattungsanspruch nur für den Zeitraum beziffern, in dem Sie Leistungen von diesen Stellen erhalten haben und Ihnen die Erwerbsminderungsrente zustand. Sofern sowohl das Krankengeld als auch das Arbeitslosengeld den Betrag der Erwerbsminderungsrente übersteigen, erhalten Sie ab dem Tag nach Einstellung der Leistungen Ihre Erwerbsminderungsrente. Hierzu werden die Krankenkasse und die Agentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch gegen den Rentenversicherungsträger beziffern. Für Zeiten, in denen Sie keine Leistungen erhalten haben (April 2023) wird Ihnen die Erwerbsminderungsrente dann nachgezahlt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Abschlägeam 16.04.2023 | 17:13
So wird es nicht sein, denn wenn Sie im Monat April kein ALG mehr erhalten haben (02.-30.04.2023) wird für diesen (Teil)Monat nichts mehr an die Agentur für Arbeit erstattet. Die Monate davor (mit KG und ALG) werden monats- bzw. bei Teilmonaten tagesgenau verrechnet, sofern ein paralleler Rentenanspruch hier bestand. Es wird aber nur der Zahlbetrag der Rente (netto nach Abzug KV/PV) für die Erstattung (gegen Bruttoberechnungsgrundlage KG/ALG) verwendet. Was darüber hinaus geht, muss von Ihnen selbst nicht erstattet werden. Die laufende Zahlung ab Mai 2023 wird dann jeweils zum Monatsende bezahlt. Der verbleibende Nachzahlungsbetrag (bis 30.04.) wird Ihnen bezahlt, sobald KK und AfA abgerechnet haben.
Mikeam 16.04.2023 | 18:20
Wann die Nachzahlung kommen wird für April, ist allerdings ungewiss. Vielleicht kommt sie zeitgleich mit der Rentenzahlung Ende Mai.
Kkklam 16.04.2023 | 21:19
Für die Fälle der EM Rente wurde dieser geschaffen. Es handelt sich dabei um das sogenannte Überbrückungsdarlehen. Da mit Festlegung der vollen EM Rente alle Leistungsträger aufhören zu zahlen, der Renten Träger aber idR erst im nächsten Monat nachschüssig mit der ersten Regelzahlung der Rente beginnt, müssen so 1-2 Monate überbrückt werden Miete und alle Kosten der Lebensführung fallen ja weiter an. Sie müssen nur einen Antrag stellen.
Kkklam 16.04.2023 | 21:14
Diese Probleme besteht tatsächlich und der Gesetzgeber hat das im SGB XII genau im § 37a erfasst. Hierbei kann jemand wie in Ihrem Fall ein Darlehen in Anspruch nehmen. Zinsfrei. Aber was ist Ihr Vorteil dabei? Ganz einfach Sie müssen nicht alles zurückzahlen. Die Rückzahlung ist nach Absatz 2 auf 50 % der Regelbedarfsstufe 1 begrenzt. Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Ich war in der gleichen Situation. Habe mich umgehend beim Sozialamt gemeldet und es wurde mir ein Darlehen gewährt iH meines monatlichen Bedarf. Also Regelbedarf Stufe 1 + Mehrbedarf wegen Merkzeichen G plus Miete. Unterm Strich knapp 1.000€. Zurückzahlen musst ich aber nur etwas mehr als 200€ weil zum damaligen Zeitpunkt der Regelbedarf bei 415 € lag. Davon dann 50 %.
Schadeam 17.04.2023 | 13:25
sollte so oder so kein Problem sein: Denn wenn Kasse und AfA Ihre Erstattungsansprüche zügig mit der DRV abrechnen (oder dies bereits getan haben) kann der "offene April" doch umgehend ausgezahlt werden. Passiert dies noch in dieser Woche, dürfte das Aprilgeld doch spätestens Ende nächster Woche auf Ihrem Konto gutgeschrieben sein - fällig wäre auch eine normal gezahlte Aprilrente erst am 28.04. Und selbst wenn das Geld erst in der 1. Maiwoche kommt, sind Sie doch sicher nicht "so auf Kante genäht" sondern haben vielleicht Ersparnisse zum Überbrücken einiger Tage.
Fkkkfkam 19.04.2023 | 18:17
Für die Fälle der EM Rente wurde dieser geschaffen. Es handelt sich dabei um das sogenannte Überbrückungsdarlehen. Da mit Festlegung der vollen EM Rente alle Leistungsträger aufhören zu zahlen, der Renten Träger aber idR erst im nächsten Monat nachschüssig mit der ersten Regelzahlung der Rente beginnt, müssen so 1-2 Monate überbrückt werden Miete und alle Kosten der Lebensführung fallen ja weiter an. Sie müssen nur einen Antrag stellen.
Wenn jemand eine Nachzahlung von 30 000 € zusteht und sogar ein noch höheres Krankengeld erhielt sollte dies locker überbrücken können. Auch wenn von der Nachzahlung wegen dem höheren Krankengeld nichts ausbezahlt wird.
Es geht nicht nach sollte sondern nach dem Gesetz und wenn er in diesem Monat keinerlei Zahlungen erhält auf Grund einer anerkannten vollen EM hat er Anspruch auf das Überbrückungsdarlehen zu den im Gesetz stehenden Konditionen. Unabhängig davon ob er 1 oder 1 Million Euro irgendwann ausbezahlt bekommt oder verrechnet.
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