Hallo Tanja,
da der Erstattungsanspruch (EA) der ARGE bei der DRV Schwaben bereits abgerechnet ist, ist „nur“ noch die frage offen, ob und ggfs. in welcher Höhe die ARGE einen EA gegen den italienischen Rentenversicherungsträger hat. Diese Frage kann Ihnen aber die DRV nicht beantworten. Bitte daher die Fragen direkt mit der ARGE abklären oder einem entsprechenden Forum der Arbeitslosenversicherung stellen.