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Experten-Antwort

Verrechnung der privaten Berufsunfähigkeitsrente mit dem laufenden Krankengeld der gesetzl. Kranlenkasse

von vivilchen260916.06.2011 | 16:31
8985 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich habe vor Jahren eine private Berufsunfähigkeistrente abgeschlossen, bin seit August 2010 ununterbrochen krankgeschrieben. Habe einen Antrag an meine private Versicherung auf Zahlung einer monatlichen privaten Rente gestellt die auch Erfolg gehabt hat. Bekomme jetzt monatlich eine Rente ausgezahlt, gleichzeitig beziehe ich aber noch das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen der 72 Wochen. Frage: Muss ich meiner Krankenkasse den erhalt meiner monatlichen privaten Rente melden? Wenn ja, was kommt auf mich zu? Danke im Voraus Gruss Vivilchen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Ihre Frage rein die Krankenversicherung betrifft, rate ich Ihnen, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse nach der Rechtslage zu erkundigen.

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4 Antworten

Petraam 16.06.2011 | 18:02
Wächteram 16.06.2011 | 18:36
Für eine private BU-Rente fallen keine Krankenversicherungsbeiträge an. Darum brauchen Sie auch ihrer Krankenkassend en Bezug selbiger nicht melden. Auwirkungen auf das Krankengeld hat der Bezug der BU Rente auch nicht. Das eine hat mit dem andern nix zu tun.
BUZam 16.06.2011 | 20:31
Hat zwar nix mit dem Forum hier zu tun, aber: wenn die BU Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge ehemals abgeschlossen wurde, dann ist die leider voll KV/PV-pflichtig. Egal, ob die später privat übernommen wurde. BUZ
jojoam 17.06.2011 | 14:24
Ihr Krankengeldanspruch ändert sich durch Ihre priv. BU Rente nicht, aber tatsächlich müssen Sie die vollen Beiträge aus der Rente bezahlen! Auf diesen Tatbestand müsste Sie aber durch die Versicherung welche die BU Rente auszahlt hingewiesen haben. Mfg Jojo
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