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Experten-Antwort

Verrechnung Erwerbsminderungsrente

von Bernd Kohlhaas27.01.2014 | 08:07
911 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, Frau A (60) hat soeben nach über 40 Arbeitsjahren) den Rentenbescheid bekommen (volle Erwerbsminderung). Antrag auf Erwerbsminderungsrente datierte August 2013 (nicht früher). Der Beginn dieser Rente wurde aber rückdatiert auf 1.11.2012 Problem: Frau A hat in dem Zeitraum von 11.2012 bis heute Krankengeld von der Krankenkasse bzw. ALG I erhalten in Nettobeträgen, die deutlich (ca. 200 Euro) über der Erwerbsminderungsrente lagen. Nun soll eine Verrechnung stattfinden. A] Bedeutet dies, dass sehr empfindliche Rückzahlungen an Krankenkasse und Arbeitsagentur fällig werden könnten, oder wird es einfach aufgezehrt und erledigt? B] können (im vorliegenden Fall) Krankenkasse und Arbeitsagentur Beträge zurückfordern (eine solche Konstellation konnte ja niemand voraussehen)? Bernd

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd,

die Krankenkasse bzw. die Agentur für Arbeit haben einen Erstattungsanspruch, d. h. das von diesen Stellen geleistete Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld wird aus der Rentennachzahlung erstattet. Darüber hinaus gehende Beträge werden von der Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit nicht zurückgefordert.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 27.01.2014 | 09:06
Die Krankenkasse / Arbeitsamt bekommt die Nachzahlung, darüber hinaus wird von Ihnen nichts zurückgefordert. Keine Angst, da passiert nichts.
Deutsche Rentenversicherung
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