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Verrechnung mit ALG Forderung

von Friedrich Werner12.11.2015 | 12:38
1063 Ansichten
3 Antworten

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Meine Rente beträgt 306,00 € hiervon sollen jetzt Ansprüche des ALG aus früherer Zeit verrechnet werden und ein Teil meiner Minirente gekürzt werden.

3 Antworten

hinten wie von vorneam 12.11.2015 | 13:43
Finde ich richtig, dass Sie (auf diesem Wege endlich) Ihre Schulden zahlen (sollen). Im Ernst: Wahrscheinlich soll die Forderung der Agentur für Arbeit gegen Ihre Rente verrechnet werden. Rechtsgrundlage hierzu ist § 51 Abs. 2 SGB I. Hiernach ist eine Verrechnung jedoch auch ausgeschlossen, wenn Sie hierdurch hilfebedürftig i. S. d. SGB II/XII werden bzw. eine solche Leistung bereits beziehen. Dies müssen Sie durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung selbst nachweisen, d. h. Sie müssen diese auch selbst beschaffen. Haben Sie eine Anhörung oder einen Bescheid der DRV vorliegen, sollte das auch genau so darin zu lesen sein. Falls Sie eine andere Frage haben bzw. Ihr Anliegen noch nicht beantwortet ist, sollten Sie präziser werden...
Verwirrteram 12.11.2015 | 12:58
und?
W*lfgangam 12.11.2015 | 20:18
Zitat von hinten wie von vorne anzeigen
Ergänzend: Friedrich Werner, setzen Sie sich mit dem örtlichen Sozialamt in Verbindung, die machen Ihnen eine Bedürftigkeitsprüfung/Bescheinigung, die Sie dann der Rentenversicherung vorlegen können. Aber, wovon leben Sie denn bisher bei der kleinen Rente? Erhalten Sie etwa ALG 2, oder Sozialhilfe/Grundsicherung? Dann reicht auch schon die Vorlage des letzten Bescheides, um die bestehende Bedürftigkeit nachzuweisen - eine Verrechnung ist dann derzeit nicht möglich. Gruß w.
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