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Experten-Antwort

Verrechnung nach 103, SGB X

von Alberto18.07.2025 | 14:07
285 Ansichten
4 Antworten

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Hallo. Heute kamen zwei Briefe von der DRV Bund, bez. der zu erstattetenden Überzahlung meiner EM-Rente. Im ersten Brief mit Datum 16.7.25 werde ich gebeten, den Betrag innerhalb eines Monats selbst zu erstatten. Mit Ausstellungsdatum 17.7.25 besagt der zweite Bescheid, der zu erstattetende Betrag würde mit der gesetzlichen Unfallversicherung verrechnet ( mit deren Nachzahlung) und wurde dieser bereits gemeldet. Von diesem Träger erhielte ich dann auch weiteren Bescheid zur Abrechnung. Von einer Zahlungsaufforderung an mich steht nichts in diesem Bescheid.Die Unfallkasse hatte bisher ihrerseits die Nachzahlung bis eben zu dieser Verrechnung einbehalten, ich habe bis heute noch keine Zahlung Unfallkasse erhalten. Was muss ich tun? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alberto, 

 

bei einem Zusammentreffen einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung findet gemäß § 93 SGB VI eine sogenannte Ruhensberechnung durchgeführt. D.h., dass beide Renten zusammen einen Grenzbetrag nicht übersteigen dürfen. Sollte dieser Grenzbetrag überschritten werden, so wird die gesetzliche Rente um den übersteigenden Teil gekürzt. In der Regel wird daher der Nachzahlungsbetrag der gesetzlichen Unfallversicherung vorerst nicht ausgezahlt und ein Erstattungsanspruch der gesetzlichen Rentenversicherung abgewartet. 
Wenden Sie sich bezüglich des ersten Bescheides bitte zur Klärung an die Deutsche Rentenversicherung Bund als zuständigen Träger. 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
 

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3 Antworten

zeldaam 21.07.2025 | 05:50
Hallo Alberto, kann es sein, dass sich die beiden Briefe auf unterschiedliche Zeiträume beziehen ? z.B. - der erste Brief für die Zeit z.B. ab dem 01.07.2025, hier könnte es so sein, dass die UV- Rente laufend gezahlt wird. Wenn hier die gesetzliche Rente der DRV Bund wegen der UV- Rente gekürzt wird, dann war eine Verrechnung mit der laufenden UV- Rente nicht möglich. der zweite Brief für die Zeit bis 30.06.2025, hier könnte es sein, dass die Unfallkasse die Nachzahlung der dortigen Rente einbehalten hat und mit der Überzahlung der DRV Bund verrechnet. Viele Grüße zelda
Albertoam 21.07.2025 | 06:59
Zitat von zelda anzeigen
Beide Briefe beziehen sich auf den gleichen Nachzahlungsbetrag für den Zeitraum seit Zusammentreffen beider Ansprüche bis zur tatsächlichen Auszahlung der Verletztenrente. Die Berechnung der laufenden Zahlung ab Juli weicht um einige cent voneinander ab. Ich werde gleich versuchen mit -Hilfe des Universums- jemanden in Berlin zu erreichen...
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